Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

Rigtlinien 
für die Organifation der Arbeitslojenverfiherung 
in den Arbeitsämtern. 
.. Die Einheitlicdhkeit des Aufgabengebietes der Arbeits- 
ämter fordert, daß der Gefchäftsbetrieb aller Ab- 
teilungen des Amts aufeinander abgeftimmt ijt. Die 
Erfahrungen reichen jedoch noch nicht aus, um ein- 
heitlide Richtlinien für alle Tätigkeitsgebiete des 
Arbeitsamts aufzuftellen. Der VBorftand hat fich 
deshalb darauf befhränkt, in den nachjtehenden 
Richtlinien Fragen des Gefchäftsganges und der 
Arbeitsmethode in der Arbeitslofjenverficherung ZU 
behandeln, um die erforderliche Einheitlichkeit der 
Sefchäftsführung und eine rationelle Arbeitsweife 
auf diejem Gebiet in allen Nemten herbeizuführen. 
Demgemäß fteht die Organifation der Arbeitslofen- 
verficherung in den Arbeitsämtern im Mittelpunki 
der Richtlinien. Die Tätigkeit der Arbeitsämter auf 
den übrigen Aufgabengebieten (Vermittlung, Berufs- 
beratung, Verwaltung) wird nur infoweit behandelt, 
als fie für die Durchführung der Arbeitskojenverfiche- 
rung in Betracht kommt. Dabei geht der Borftand 
davon aus, daß gerade auch im Interejje der Arbeits: 
(ofenverfidherung das Arbeitsamt, wie bereits in 
meinem CErlaß III 470 vom 4. Mai 1929 D. M. 54/29 
näher ausgeführt ift, jeine Hauptfraft auf den plan: 
vollen Ausbau der Arbeitsvermittlung zu richten hat. 
Die Richtlinien find fo aufgebaut, daß fie dem Gang 
folgen, den der Arbeitjucdhende, meldher Unterfiügung 
begehrt, im Hauptamt nimmt, und die eingelnen 
Arbeitsvorgänge behandeln. Anhangsweije werden 
einige Fragen berührt, die fidh ergeben, wenn der 
Arbeitfucdhende von einer Außenftelle betreut wird. 
Die Richtlinien laffen aber die Berantwortlichtkeit des 
Borfigenden unberührt, durch möglichft zwedmäßige 
Bewirtfhaftung der dem Arbeitsamt zur Berfügung 
geftellten Mittel alle Möglichkeiten einer fachlich 
zwedentipredenden SGeftaltung des Betriebes unter 
Berückfihtigung der Bedürfniffe feines Amts aus: 
zufhöpfen. Aus der Betrachtung der einzelnen 
AMrbeitsvorgänge ift daher insbefondere nicht zu 
folgern, daß Ddieje von je einem bejonderen Beamten 
oder Angeftellten oder gar von einer befonderen 
Stelle des Arbeitsamts zu bearbeiten wären. 
) 
Das Perfonal und die Einrichtungen der Vermittlung 
find für das Unterftügungsverfahren nukbar ZU 
machen, f[oweit dies eine wefentlide Bereinfadhung des 
Berfahrens bedeutet, Doppelarbeit innerhalb des Amts 
vermeidet und den eigentlichen Bermittiunaszwer nicht 
l. 
Aufgabe und Aufbau der 
Richtlinien. 
1. Die Aufgabe. 
2. Der Aufbau. 
IL 
Zufjammenwirfen der Ar- 
beifsvermitflung mit der 
Arbeitsiofenverlicherung.
	        
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