Full text: Leitfaden der deutschen Sozialversicherung

Bedeutung der Sozialversicherung. 59 
Im Verfahren in sonstigen Angelegenheiten ist gegen Ent— 
scheidungen des Vorsitzenden des Arbeitsamts oder des Vorsitzenden des 
Landesarbeitsamts Einspruch an den Verwaltungsausschuß des Arbeits⸗ 
amts oder des Landesarbeitsamts zulässig; gegen dessen Entscheidung 
kann der Vorsitzende des Arbeitsamts oder des Landesarbeitsamts den 
Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamts oder den Vorstand der 
Reichsanstalt anrufen. Gegen Entscheidungen, die der Verwaltungsaus— 
schuß eines Arbeitsamts oder eines Landesarbeitsamts in erster Instanz 
trifft, ist Beschwerde an den Verwaltungsausschuß des Landesarbeits- 
amts oder an den Vorstand der Reichsanstalt zulässig. Gegen Entschei⸗ 
dungen endlich, die der Präsident der Reichsanstalt trifft, ist Einspruch 
an den Vorstand der Reichsanstalt, gegen Entscheidungen, die der Vor— 
stand der Reichsanstalt in erster Instanz trifft, ist Beschwerde an den 
Verwaltungsrat gegeben. Verstößt eine Entscheidung eines Verwaltungs⸗ 
ausschusses oder eine Entscheidung des Vorstandes der Reichsanstalt gegen 
ein Gesetz oder gegen eine Anordnung, die auf Grund eines Gesetzes er⸗ 
gangen ist, so hat sie der Vorsitzende oder der Präsident der Reichsanstalt 
durch Beschwerde zu beanstanden. Die Entscheidung über die Beschwerde 
erfolgt dann durch den Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamts oder 
den Vorstand der Reichsanstalt oder den Verwaltungsrat dieser (88 187 ff. 
AVAVG.). 
Daneben gibt es noch das Beschlußverfahren, das nach den 
Regeln der Krankenversicherung verläuft, und das Befreiungsverfah— 
ren (88854, 853b AVAVG.). 
Bedeutung der Sozialversicherung für die Allgemeinheit. 
Wesen und Entwicklung eines Kulturvolkes spiegeln sich in seiner 
Sozialpolitik wider. Bewegt sie sich nicht in gesunden Bahnen, so ver⸗ 
kümmern wertvolle geistige oder wirtschaftliche Kräfte. Einen bedeut— 
samen Teil jeder Sozialpolitik bildet die Sozialversicherung. In ihr 
findet der Lohn des Arbeiters einen sozialen Ausgleich gegenüber dem 
Gewinn des Unternehmers; indem sie dem Einzelnen einen Schutz gegen 
gewisse Wechselfälle des Lebens bietet, dient sie damit zugleich allgemein 
der Hebung der Volkskraft und der Volksgesundheit. Ihre Aufgaben wie 
ihre Wirkungen zeigen deshalb ein doppeltes Bild; auf der einen Seite ist 
sie berufen, die Gefahren, die das Leben allgemein in Krankheit, Schwäche, 
Unfall, Arbeitslosigkeit bedrohen, nach Möglichkeit abzuwenden oder zu 
verringern, auf der anderen soll sie dem einzelnen von der Gefahr Be— 
troffenen die notwendige wirtschaftliche Hilfe und Erleichterung bringen. 
Die Wirkungen der Sozialversicherung bei Durchführung dieser Aufgaben 
greifen tief in die Lebensverhältnisse des Einzelnen und seiner Familie 
wie des Volksganzen ein. 
Ihrem Wesen nach ist eine umfassende Sozialversicherung auf gleich⸗ 
mähige friedliche Zustände berechnet. In der deutschen Sozialversiche⸗
	        
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