Full text: Leitfaden der deutschen Sozialversicherung

Bedeutung der Sozialversicherung. 61 
geworden, um der Not der schweren Krise zu begegnen; dagegen waren 
die Rechtsgrundlagen der Sozialversicherung äußerst stark verstümmelt und 
vielfach durchbrochen, so daß sie ein übersichtliches Bild über die Rechts⸗ 
lage nicht mehr zu bieten vermochten. Die Sozialversicherungsgesetze 
wurden daher in neuer Fassung bekanntgemacht, und zwar das AVG. 
am 28. Mai 1924, die RVO. am 15. Dezember 1924, ihr drittes, fünftes 
und sechstes Buch nochmals am 9. Januar 1926, das Reichsknappschafts⸗ 
gesetz am 1. Juli 1926 und das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeits⸗ 
losenversicherung am 12. Oktober 1929. 
Wenn die Versicherungsträger auch während der Kriegsereignisse 
und der darauffolgenden politischen Wirren ihren gesetzlichen Verpflich⸗ 
tungen gerecht worden sind, so trat doch in der organischen Weiterbildung 
der Versicherungseinrichtungen eine jahrelange Stockung ein, die erst in 
den letzten Jahren nach und nach behoben wurde. Die Sozialversicherung 
ist mit dem gesamten Arbeitsrecht, der Gesundheitspolitik, der Wohlfahrts- 
pflege und der Wirtschaft des Volkes durch viele Fäden so eng verbunden, 
daß alle Erschütterungen im Volksleben sie notwendigerweise in Mitleiden— 
schaft ziehen. Ebenso würde aber auch eine Abschnürung der Versicherung 
von der Wirtschaft oder gar ihr Abbau nicht ohne verhängnisvolle Kämpfe 
möglich sein, deren Folgen wiederum die Wirtschaft belasten und zu 
äußerer wie innerer Armut führen würden. Auf der anderen Seite er—⸗ 
öffnen sich aber für sie weite und glückliche Aussichten, insbesondere auf 
dem besonderen Erfolge versprechenden Gebiete der Schadenverhütung, 
des Unfallschutzes, der Berufsfürsorge, der vorbeugenden Heilfürsorge, des 
Kampfes gegen Volkskrankheiten und gegen den Alkoholismus, natürlich 
vorausgesetzt, daß Landwirtschaft, Gewerbe und Handel sich kraftvoll ent— 
wickeln können. Auch eine engere Verbindung der einzelnen Versiche— 
rungseinrichtungen untereinander muß als erstrebenswertes Ziel im Auge 
behalten werden. 
Statistische Angaben s. S. 62, 63.
	        
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