strömt das Wasser aus, von dem die Fruchtbarkeit der weiter
unterhalb liegenden Länder abhängt.
Der üppige, vom Wasser abgesetzte Schlamm und auch das
Wasser selbst machen den Tana-See zu einem Gegenstand
internationaler Wachsamkeit. Mit Rücksicht auf die Baum—
wollfelder im Sudan und in Agypten ist Großbritanniens
Interesse an ihm so groß, daß es sich für alle Zeiten durch
einen Vertrag geschützt hat, der im Mai 1903 mit Menelik II.
geschlossen wurde. Der entscheidende Paragraph dieses Ver—
trages lautet:
„Seine Majestät, der Kaiser Menelik I., König der Könige
von Äthiopien, vereinbart mit Seiner Britischen Majestät,
daß er am Blauen Nil, am Tana⸗-See oder am Sobat weder
bauen will, noch anderen den Bau irgendeines Werkes ge—
statten wird, das die genannten Gewässer hindert, dem Nil
zuzufließen, ohne Zustimmung Seiner Britischen Maijestät
und des Sudans.“
Daß dieser Vertrag nicht nur Menelik band, sondern
ebenso auch seine Nachfolger, hat sich erst kürzlich gezeigt.
Im Jahre 1927 ging Dr. Workenah Martin im Auftrage der
äthiopischen Regierung nach New VYork, um mit der dortigen
White Company, einer amerikanischen Baufirma, über die
Errichtung eines Dammes am Tana⸗See zu verhandeln. Das
Stauwerk sollte das Eigentum Athiopiens bleiben. Amerika
war nur an dem technischen Unternehmen als solchem inter—
essiert. Die Zeitungen brachten die Mitteilung, daß die
Konzession vergeben sei, aber Dr. Martin, der sich auf seiner
Rückreise nach Abessinien in Liverpool aufhielt, widersprach
dieser Nachricht. Er habe kein Abkommen mit der ameri—
kanischen Firma unterzeichnet, er stelle offiziell fest, daß seine
Regierung nach dem Wortlaut des anglo⸗-äthiopischen Ver—
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