Full text: Durch Abessinien und Erythräa

desgleichen die Herstellung von Bildern, die zum Götzendienst 
Anlaß geben könnten. 
Ausführlich wird im Feta⸗Negest, wie in allen Gesetz— 
büchern der Welt, das Eherecht behandelt. Auch hier finden 
sich die üblichen Eheverbote zwischen Blutsverwandten, 
darüber hinaus aber auch noch für folche, die sonst irgend⸗ 
wie nahe miteinander verknüpft sind. Durch Patenschaft 
verbundene Leute dürfen nicht heiraten, ebensowenig die— 
jenigen, die im gleichen Hause miteinander aufgewachsen 
sind. Ein Mann darf keine Nonne heiraten, auch keine 
Frau über sechzig Jahre und überhaupt nicht mehr als 
dreimal. 
Obwohl Vielweiberei verboten ist, und zwar unter Strafe 
der Verweigerung der Sakramente und des Kirchenbannes, 
sind vier Arten von Ehen erlaubt: Die erste Form ist eine 
Ehe, die nicht wieder gelöst werden kann. Die Hochzeits⸗ 
keier findet üblicherweise in der Kirche statt. Vorher und 
nachher gibt es lange Prozesstonen mit Flöten und Trom— 
meln. Die drei weniger dauerhaften Formen der Ehe sind: 
Ein Vertrag, in dem finanzielle und andere Verpflichtungen 
genau aufgeführt sind, und der bei gegenseitiger Überein⸗ 
stimmung zu beliebiger Zeit aufgehoben werden kann. Dann 
eine Versuchsehe auf zwei Jahre, worauf sie gelöst oder in 
eine dauernde Verbindung umgewandelt werden kann, und 
schließlich eine Ehe für einen bestimmten Zeitabschnitt, die 
nach Ablauf desselben für einen anderen bestimmten Zeit⸗ 
abschnitt erneuert werden kann oder nicht, und bei der der 
Ehemann sich vertraglich verpflichtet, seine Frau standes⸗ 
gemäß zu unterhalten, indem er ihr ein festgesetztes Ein⸗ 
kommen gewährleistet. Im Falle einer Ehescheidung behält 
der Vater die älteren, die Mutter die jüngeren Kinder. 
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