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b) Einnahmen ohne spezielle Gegenleistung und zwar:
a) aus dem Steuerwesen: dasselbe knüpft sich:
aa) an rein persönliche Verhältnisse:
Einahmen aus der Fahrkartensteuer,
bb) an Sachgüterverhältnisse: und hier wieder:
an die Eröffnung von Güterquellen.
Einnahmen aus der Emissionsteuer (Effekten-
stempel)
an die Benutzung von Stoffen zur Gütererzeugung:
Einnahmen aus den Rohstoffsteuern:
bei der Branntweinbereitung (durchlaufend),
bei der Bierbereitung,
bei der Tabakbereitung,
an die Bereitstellung von Gütern;
Einnahmen aus den Eingangssteuern (Zöllen),
an den Zufluß von Gütern:
Einnahmen aus der Reichsbanksteuer,
aus der Patentsteuer,
aus der Erbschaftssteuer,
aus der Tantiemensteuer,
aus der Lotteriesteuer (teils durch
laufend),
an den Besitz von Gütern:
Einnahmen aus der Kraftwagensteuer,
an den Umsatz von Gütern;
Einnahmen aus der Börsensteuer,
aus der Banknotensteuer,
aus der Wechselsteuer (teils durch
laufend),
an die Beförderung von Gütern;
Einnahmen aus der Frachturkundensteuer,
an den Verbrauch von Gütern:
Einnahmen: aus den Alkoholsteuern (teils durch
laufend),
aus der Zigarettensteuer,
aus der Zuckersteuer,
aus der Salzsteuer,
aus der Spielkartensteuer,
an die Anschreibung von Gütern:
Einnahmen aus der statistischen Steuer.
ß) aus dem Strafgelderwesen;
y) aus außerordentlichen Verhältnissen.