Full text: Die Psychologie der Reichsfinanzreform

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b) Einnahmen ohne spezielle Gegenleistung und zwar: 
a) aus dem Steuerwesen: dasselbe knüpft sich: 
aa) an rein persönliche Verhältnisse: 
Einahmen aus der Fahrkartensteuer, 
bb) an Sachgüterverhältnisse: und hier wieder: 
an die Eröffnung von Güterquellen. 
Einnahmen aus der Emissionsteuer (Effekten- 
stempel) 
an die Benutzung von Stoffen zur Gütererzeugung: 
Einnahmen aus den Rohstoffsteuern: 
bei der Branntweinbereitung (durchlaufend), 
bei der Bierbereitung, 
bei der Tabakbereitung, 
an die Bereitstellung von Gütern; 
Einnahmen aus den Eingangssteuern (Zöllen), 
an den Zufluß von Gütern: 
Einnahmen aus der Reichsbanksteuer, 
aus der Patentsteuer, 
aus der Erbschaftssteuer, 
aus der Tantiemensteuer, 
aus der Lotteriesteuer (teils durch 
laufend), 
an den Besitz von Gütern: 
Einnahmen aus der Kraftwagensteuer, 
an den Umsatz von Gütern; 
Einnahmen aus der Börsensteuer, 
aus der Banknotensteuer, 
aus der Wechselsteuer (teils durch 
laufend), 
an die Beförderung von Gütern; 
Einnahmen aus der Frachturkundensteuer, 
an den Verbrauch von Gütern: 
Einnahmen: aus den Alkoholsteuern (teils durch 
laufend), 
aus der Zigarettensteuer, 
aus der Zuckersteuer, 
aus der Salzsteuer, 
aus der Spielkartensteuer, 
an die Anschreibung von Gütern: 
Einnahmen aus der statistischen Steuer. 
ß) aus dem Strafgelderwesen; 
y) aus außerordentlichen Verhältnissen.
	        
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