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Beachtung schon der gesunde Menschenverstand fordert.
Dieses politische Gesetz bezieht sich auf die Rangordnung
der Interessen der verschiedenen Arten von Gemeinwesen
untereinander, das ich analog dem auf dem allgemeinen
Yerfassungs- und Rechtsgebiete geltenden Fundamentalsatze
„Reichsrecht bricht Landesrecht“ so formulieren möchte;
„Die wirtschaftlichen, wie die rein politischen Inter
essen der weiteren und darum höher stehenden Ge
meinwesen haben gegenüber den Interessen der
engeren Gemeinwesen, die demselben Verbände an
gehören, unter allen Umständen den Vorrang“.
Dieses Gesetz verbietet also z. B. die kommunalen Inter
essen den bundesstaatlichen vergehen zu lassen; dasselbe
Gesetz, das doch in den Bundesstaaten gegenüber den Kom
munen überall streng zur Durchführung kommt, verbietet
es konsequenterweise, die bundesstaatlichen Interessen den
höherstehenden Reichsinteressen vorzusetzen. Die Nicht-
innehaltung dieses Gesetzes ist einer der Hauptfinanzfehler
der Gegenwart. Dieses so einfache Gesetz ist nämlich, was
das Verhältnis der Bundesstaaten zum Reiche betrifft, zu
wenig die Richtschnur des Handelns gewesen; darum wesent
lich ist das Reich notleidend; das Reich sitzt fest, weil man
noch heute dem Reich nicht gibt, was des Reiches ist.
Noch eins, das Reich ist nicht dazu da, die Bundesstaaten zu er
nähren; es baut sich auf den Bundesstaaten auf, nicht um
gekehrt; schon weil das Reich das viel jüngere Gebilde ist,
weil es auch eine viel immateriellere Gesamtheit bedeutet,
wie die Bundesstaaten, gebietet es die Staatsraison, dem
Reiche die mühsam errungenen Einnahmen möglichst auch
allein für seine Zwecke zu überlassen. Die Zurücksetzung
des partikularen Egoismus muh also immer wieder
gefordert werden.
5. Unentbehrlich bei der ganzen Sache ist natürlich der
Reichstag, dessen Erwähnung mich hinführt zu einer ferneren
Ursache der Reichswirtschaftsnot. Auch der Reichstag als
solcher hat einen großen Teil der Schuld auf sich zu nehmen.
Die Prinzipienreiterei vor allem, rechts und links, muß auf
hören, ebenso wie die Uebung, Ausgaben ohne hinreichende
Deckung zu beschließen. Auch der § 6 des Flottengesetzes
muß fallen; er ist finanzpolitisch nicht haltbar. Heute
sollten alle Mitglieder des Reichstages sich nur als Vertreter
der Gesamtheit erweisen, hier müssen die Interessen von
Partei und Fraktion beiseitegesetzt werden, wenn es sein
muß, auch Logik, Konsequenz und Motive. Wer das nicht
kann, der ist kein Staats- sondern ein Krähwinkelraann; er