eigenen Bezirkes. So untersteht ihnen besonders auch der
Verkehr in ihrem Gebiete.
Die Betriebsräte haben die Leitung der Produktion in
ihrem Betrieb in den Händen. Sie beaufsichtigen den tech
nischen und den Verwaltungsapparat. Sie haben die Ver
fügung über die Rohstoffe und die Betriebseinrichtung, die sie
gemäß den Anweisungen vom Industrie- oder Bezirkswiri-
schaftsrat zu verwenden haben. In ihren Händen liegt die
Verfügung über die vorhandenen Arbeitskräfte.
Um das alles kurz zusammenzufassen, drucken wir hier
den entscheidenden Teil einer Ausarbeitung über die Auf
gaben der Arbeiterräte ab, die dem ersten Parteitag der Kom
munistischen Partei Deutschlands Vorgelegen hat. Im wesent
lichen stimmen wir mit diesen Ausführungen überein:
1) In allen Betrieben der Industrie und des Handels sind
von den Arbeitern und Angestellten Betriebsräte zu
wählen, die für den Betrieb in allen Angelegenheiten,
die das Arbeitsverhältnis des Arbeiters und der Ange
stellten zum Unternehmer betreffen, .selbständig nach
Anhören des Unternehmers entscheiden. Der Betriebs
rat übt die Kontrolle über die Produktion und den Ge
schäftsbetrieb des Unternehmers aus. Es steht ihm
jederzeit der Einblick in die Geschäftsbücher, Kalkulati
onen und Personalakten des Unternehmers zu. Den Mit
gliedern des Betriebsrates ist für die versäumten
Arbeitsstunden vom Unternehmer eine Entschädigung in
der festgesetzten Lohnhöhe zu zahlen. Ferner ist dem
Betriebsräte im Betriebe für seine Funktionen ein Büro
mit allen erforderlichen Utensilien einzurichten, ebenso
sind den Mitgliedern des Betriebsrates alle Ausgaben,
die sie infolge ihrer Funktion als Betriebsrat haben,
vom Unternehmer zu ersetzen. Dem Unternehmer steht
über die Entscheidung des Betriebsrates das Recht der
Beschwerde bei dem Bezirks -Wirtschaftsrat
, zu, doch wäre die vorläufige Durchführung der Be
schlüsse des Betriebsrates durch die Beschwerde nicht
behindert.
2) In Großbetrieben wählen die Arbeiter der einzelnen
Werkstätten oder Abteilungen Werkstattsräte
die in allen Angelegenheiten der Werkstatt als erste
Instanz selbständig entscheiden.
8) Die Wahlen zu den Betriebsräten erfolgen in der Weise,
daß in Großbetrieben (über 500 Arbeiter! auf je 100
Arbeiter ein Vertreter und in Kleinbetrieben unter 500
Arbeitern mindestens fünf Vertreter gewählt werden. Es
ist darauf zu achten, daß auch Arbeiterinnen in die Be