Full text: Der Weg zum Sozialismus

eigenen Bezirkes. So untersteht ihnen besonders auch der 
Verkehr in ihrem Gebiete. 
Die Betriebsräte haben die Leitung der Produktion in 
ihrem Betrieb in den Händen. Sie beaufsichtigen den tech 
nischen und den Verwaltungsapparat. Sie haben die Ver 
fügung über die Rohstoffe und die Betriebseinrichtung, die sie 
gemäß den Anweisungen vom Industrie- oder Bezirkswiri- 
schaftsrat zu verwenden haben. In ihren Händen liegt die 
Verfügung über die vorhandenen Arbeitskräfte. 
Um das alles kurz zusammenzufassen, drucken wir hier 
den entscheidenden Teil einer Ausarbeitung über die Auf 
gaben der Arbeiterräte ab, die dem ersten Parteitag der Kom 
munistischen Partei Deutschlands Vorgelegen hat. Im wesent 
lichen stimmen wir mit diesen Ausführungen überein: 
1) In allen Betrieben der Industrie und des Handels sind 
von den Arbeitern und Angestellten Betriebsräte zu 
wählen, die für den Betrieb in allen Angelegenheiten, 
die das Arbeitsverhältnis des Arbeiters und der Ange 
stellten zum Unternehmer betreffen, .selbständig nach 
Anhören des Unternehmers entscheiden. Der Betriebs 
rat übt die Kontrolle über die Produktion und den Ge 
schäftsbetrieb des Unternehmers aus. Es steht ihm 
jederzeit der Einblick in die Geschäftsbücher, Kalkulati 
onen und Personalakten des Unternehmers zu. Den Mit 
gliedern des Betriebsrates ist für die versäumten 
Arbeitsstunden vom Unternehmer eine Entschädigung in 
der festgesetzten Lohnhöhe zu zahlen. Ferner ist dem 
Betriebsräte im Betriebe für seine Funktionen ein Büro 
mit allen erforderlichen Utensilien einzurichten, ebenso 
sind den Mitgliedern des Betriebsrates alle Ausgaben, 
die sie infolge ihrer Funktion als Betriebsrat haben, 
vom Unternehmer zu ersetzen. Dem Unternehmer steht 
über die Entscheidung des Betriebsrates das Recht der 
Beschwerde bei dem Bezirks -Wirtschaftsrat 
, zu, doch wäre die vorläufige Durchführung der Be 
schlüsse des Betriebsrates durch die Beschwerde nicht 
behindert. 
2) In Großbetrieben wählen die Arbeiter der einzelnen 
Werkstätten oder Abteilungen Werkstattsräte 
die in allen Angelegenheiten der Werkstatt als erste 
Instanz selbständig entscheiden. 
8) Die Wahlen zu den Betriebsräten erfolgen in der Weise, 
daß in Großbetrieben (über 500 Arbeiter! auf je 100 
Arbeiter ein Vertreter und in Kleinbetrieben unter 500 
Arbeitern mindestens fünf Vertreter gewählt werden. Es 
ist darauf zu achten, daß auch Arbeiterinnen in die Be
	        
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