in die höchsten Staffeln hineinragenden Einkommensteile so gut wie ganz
weggesteuert werden. Einzeleinkommen von vielen Millionen sind für unsere
liinftige Volkswirtschaft nicht notwendig. Wohl aber ist es dringend not
wendig, daß die Verschärfungen der Progression auf die Geldentwertung
Rücksicht nehmen und den Beziehern von nach dem heutigen Geldwert noch
mittleren Einkommen noch ein erträgliches Dasein ermöglichen. Je weiter
hinauf in die Reihen der selbständigen Unternehmer und der Geistesarbeiter
aller Art man durch Überspannung der direkten Steuern die Existenzsorgen
trägt und diese Kreise sozial herabdrückt, um so sicherer lähmt man ihre für die
Volkswirtschaft und für das Wohl der handarbeitenden Klassen unerläßliche
Spannkraft und Unternehmungslust, die ohnehin schon in bedrohlichem Um
fang dumpfer und stumpfer Resignation Platz gemacht hat, der Folge der
jahrelangen, bei den Geistesarbeitern nicht durch Schwer- und Schwerst-
arbeiterzulagen gemilderten Unterernährung und der Umwälzungen mit der
drohenden Volschewismusgefahr. Wieviele unter uns Älteren aus jenen
Kreisen verfügen augenblicklich denn überhaupt noch Uber soviel Optimismus,
um für den Rest unseres Lebens noch auf erträgliche Daseinsbedingungen zu
hoffen? Auf der andern Seite wird man zwar die sog. Kinderprivilegien
weiter auszubauen haben, aber sich dabei gegenwärtig halten müssen, daß die
mit ihnen gewährte Erleichterung in Wirklichkeit wirtschaftlich nicht allzuviel
ausmacht, finanziell aber für die steuerberechtigten Gemeinwesen schwer in die
Wagschale fällt. Vor allem soll man sich nur nicht einbilden, mit Steuer
erleichterungen künftig noch nennenswerte bevölkerungspolitische Erfolge er
zielen zu können, wenn auch steuerliche Differenzierungen zwischen Familien
vätern, Verheirateten und Ledigen und bei Ermäßigungen nach der Zahl der
Familienangehörigen die Mitzählung der Ehefrau vom Eerechtigkeitsstand-
punkte geboten sind. Wer aus den nicht als zum Proletariat gehörig aner
kannten Kreisen nicht ohnehin trotz der heutigen Zustände den Mut zur
Familiengründung oder -Vermehrung besitzt, den werden auch noch so weit
gehende Steuerbegünstigungen nicht zu diesem Schritte bewegen.
Eher noch mit der steuerlichen Selbständigkeit der Einzelstaaten verträglich
ist die Übernahme auch der dauernden Vermögens st euer („Ergän
zungssteuern") durch das Reich. Es hat sogar etwas für sich, wenn schon einmal
das Reich zu einer einmaligen effektiven Vermögenssteuer genötigt ist und
die Vermögenszuwachssteuern in seiner Hand behält und ausbaut, ihm die
gesamte Vermögensbesteuerung zu überlassen. Wenn den Einzelstaaten jetzt
ihre Vermögenssteuern vom Reiche entzogen werden, so sind sie zum guten Teile
selbst daran schuld, weil sie unter dem Einflüsse der früheren Dreiklassen
parlamente und Ersten Kammern den Ausbau dieser Steuern durch pro
gressive Gestaltung, die allein der Aufgabe der dauernden Vermögenssteuern,
das Besitzeinkommen in angemessenem Verhältnisse vor gleich hohen Arbeits
einkommen vorzubelasten, gerecht wird, und Erhöhung der Sätze unterlassen
haben. Jetzt liegt umgekehrt wie früher die Gefahr einer Überspannung vor,
die allerdings im Reiche vielleicht noch nicht einmal so groß ist wie in ein
zelnen Bundesstaaten. Auch bei der dauernden Vermögenssteuer wird die
sog. Durchstaffelung anzuwenden sein; dann kann man bei den großen Ver
mögen hinsichtlich der in die obersten Staffeln fallenden Beträge wie bei der
Einkommensteuer bis zu sehr hohen Sätzen gehen, während bei den mittleren
bis.weit hinauf Maß zu halten ist) denn man darf nicht übersehen, daß der
wirtschaftliche Wert des Vermögens infolge der Geldentwertung ungeheuer
abgenommen hat.
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