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Uebersicht.
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V. Die Befriedigung durch Herstellung und Schadensersatz 32
A. Bei der Herstellung keine Anrechnung auf künftige
Schäden 32
B. Bei Schadensersatz prozentuale Anrechnung auf
künftige Schäden 32
VI. Zweckmäßigkeit der Wahl von Herstellungs- oder
Schadensersatzänspruch 33
§4. DieHerstellung 33
I. Wahl des Grundstücksbesitzers zwischen Naturalher
stellung und Geldersatz 33
II. Die Naturalherstellung 34
A. Umfang 34
B. Formulierung des Urteilstenors 35
C. Mitwirkung konkurrierenden Verschuldens . . . . 35
III. Der Geldersatz 36
A. Nach objektivem Maßstab 37
B. Nach den höheren Selbstkosten des Grundstücks
besitzers 37
C. Wahlrecht des Grundstücksbesitzers zwischen Normal
preis und Selbstkosten 38
IV. Zweckmäßigkeit der Wahl von Naturalherstellung oder
Geldersatz und von Normalpreis oder Selbstkosten . . 38
3. Gebrauchswert und Tauschwert 39
I. Die begriffliche Verschiedenheit von Gebrauchs- und
Tauschwert 39
A. Die begriffliche Verschiedenheit in volkswirtschaft
licher und juristischer Beziehung 39
B. Die Zulässigkeit beider Berechnungen 40
C. Die Berechnung nach Gebrauchs- und Tauschwert
einerseits und nach objektiver und subjektiver
Schätzung andererseits 40
II. Der Kausalzusammenhang beim Gebrauchs- und beim
Tauschwert 42
A. Die Verschiedenheit des Kausalzusammenhanges . 42
B. Der Bergwerksbetrieb als der zum Ersätze des
Tauschwertes verpflichtende Grund 43
III. Die Vorteilsausgleichung beim Gebrauchs- und Tausch
wert 44
IV. Der Zeitpunkt des Eintritts des Schadens 47
A. Die Rechtsgründe zur Bestimmung des Zeitpunktes 48
1) Beim Gebrauchswert 48
2) Beim Tauschwert ' 48