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Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

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Bibliographic data

fullscreen: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
101030657X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41609
Document type:
Monograph
Author:
Aughinbaugh, William E.
Title:
Selling Latin America
Place of publication:
Boston
Publisher:
Small, Maynard & Company Publishers
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 408 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
XXII. The salesman and the customer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

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ähr an die tatsächlichen Lieferungen in den letzten zwei oder 
m vor dem Pariser Vertrag gehalten. Andererseits war man 
ber klar, daß es Unsinn wäre, an dem Verhältnis 70 und 30 
h bei einem Land mit besonders ungünstiger Frachtlage, fest- 
So möchte Frankreich natürlich nicht nach Polen liefern, 
[ranzösischen Lieferungen nach Polen durch ganz Deutschland 
ßten. In Summa wird das Verhältnis 70: 30 stets wieder aus- 
Nur im Werte läßt sich ein Ausgleich schlecht machen. Wir 
ser schon einmal versuchsweise Berechnungen angestellt und 
i zu dem Ergebnis gekommen, daß es sich gegenseitig aufhebt. 
n zu einem Lande frachtgünstig liegt, kann man bei niedrigeren 
»n im Lande doch einen besseren Erlös haben als in einem 
ünstig gelegenen Lande mit höheren Kalipreisen. Bis 500 000 t 
Abweichungen gering. Über 500 000 t soll ja das Verhältnis 
ırchweg gelten. Aber auch da besteht für beide Syndikate in 
’age das. Recht, untereinander Vereinbarungen dahin zu treffen, 
eine Vertragspartner nach einem bestimmten Lande mehr 
ann größere Bestellungen eingehen, und daß dafür der andere 
. anderen Ländern mehr bekommt. Es ist schon ins Auge 
aß in Zukunft bei Steigerungen des Absatzes, wie sie in den 
\hren zu verzeichnen waren, wo wir z. B. die gesamten Mengen 
en und die gesamten Mengen nach der Tschechoslowakei ge- 
‚ben, während die Franzosen dafür in anderen Ländern mehr 
n mußten, noch näher ausgerechnet werden müßte, ob ein 
erforderlich ist. Da die Erlöse verschieden sind, kann es sehr 
"kommen, daß ein Vertragskontrahent, der nach einem be- 
Lande mehr liefert, im Nachteil gegenüber dem anderen Ver- 
kommt, der einen Ausgleich in einem Lande mit höherem 
kommt, Andererseits wird z. B. das sogenannte Patentkali 
Jagnesia —, das die Franzosen überhaupt nicht liefern können, 
hlich von Amerika und von Holland bezogen. Daher ist in 
trage vorgesehen, daß die Franzosen zum Ausgleich ent- 
le Mengen K,O in der nächstfolgenden Marke liefern sollen. 
mtkali hat etwa 26 % K,O-Gehalt; die nächste Marke ist das 
ıgesalz. Da liefern wir dann das Patentkali und die Franzosen 
ıende Mengen mehr an 20er, eventuell auch 40% Düngesalz. 
‚st es mit schwefelsauren Salzen, die vornehmlich von uns ge- 
erden. 
rsitzender: Bestehen neben dieser Kontingentierung auch 
ungsabmachungen? 
ıverständiger Gabriel: Hin und wieder werden mit Rück- 
* die günstigere Lage des einen oder anderen Partners zu dem 
ungslande Austausche vorgenommen, um nicht unnütz Frachten 
(werfen. 
u: Sind auch Bestimmungen wegen Lieferung einzelner Sorten 
hmten. Gebieten. vorhanden? 
hverständiger Gabriel: An sich wird nach den ver- 
en Ländern entsprechend den Anteilen, die jeder am Absatze 
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Oeuvres Complètes. Guillaumin, 1847.
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