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Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Bibliographic data

fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Monograph

Identifikator:
1016238525
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-55274
Document type:
Monograph
Title:
Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Otto Liebmann
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 548 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
  • Title page
  • Contents
  • Zur Beachtung
  • Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
  • Zolltarif für die Einfuhr in Russland
  • Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen in Kraft gebliebenen Zirkulare des Zolldepartements, in welchen die Verzollung von Waren nach ihrem Stoff angeordnet wird
  • Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
  • Zolltarif für die Ausfuhr aus Russland
  • Verzeichnisse der Arzneimittel und Präparate, deren Einfuhr durch Entscheidungen des Kaiserl. Russischen Medizinalrates und des Veterinärkomitees erlaubt bezw. verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen starkwirkenden Mittel, zu deren Empfangnahme aus den russischen Zollämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind
  • Tabelle der Abzüge für die Tara bei Einfuhr- und Ausfuhrwaren
  • Einige Bestimmungen betreffend
  • Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial
  • Das Verhältnis zwischen den russischen und den metrischen Massen und Gewichten
  • Das russische Zollreglement
  • Deutsch-Russischer Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen
  • Alphabetisches Waren-Verzeichnis

Full text

heitsfozmel ohne Klarheit über das Verhältnis von Staat und 
Gesellschaft Die Bourgeoisie habe den Staat durch seine 
Expropriation in ihre Hand gebracht, die Arbeiterschaft 
müsse ihn durch seine Repropriation zu gewinnen trach- 
ten. Den besitzlosen Staat könne die Arbeiterklasse‘ wohl 
vorübergehend politisch erobern, aber nicht dauernd wirt- 
schaftlich behaupten. Der revolutionäre Entscheidungs- 
kamrf würde deshalb in der Finanztheorie und 
Finanzpolitik ausgefochten. Eine Staatshaus- 
haltsreform in diesem Sinne bedeute viel mehr als 
für die Generation vor. 100 Jahren die Verfassungs- ınd 
Verwaltungsreform, also Abkehr vom expropri- 
ierten Staat und schrittweise Umgestal- 
tung der Eigentumsverhältnisse durch 
neue Methoden der Finanzpolitik, Vermehrıumg 
des öffentlichen Eigentums. 
Gleichzeitig wird durch die Gedankengänge, die sich 
um das Schlagwort „Wirtschaftsdemokratie“ 
als Vorstufe des Sozialismus gruppieren, darauf hinge- 
wiesen, daß die öffentlichen Betriebe „auf Gıund ihrer 
Loslösung vom kapitalistischen Erwerbs- 
prinzip die Aufgaben haben, wichtige Funktionen im 
Prozeß der Demokratisierung der Wirtschaft zu erfüllen. 
Im demokratisch organisierten und regierten Staat ist ein 
Staatsbetrieb, in einer demokratisch organisierten 
und verwalteten Gemeinde ein Kommunalbetrieb 
eine Form des Werdens der Wirtschaftsdemokratie: 
wirtschaftliche Betriebe sollen hier der Herrschaft 
des Volkes unterworien sein. 
Was den öffentlichen Betrieb eines wirklich demokrati- 
schen (jemeinwesens von anderen Ansätzen zur - Demo- 
kratisierung der Wirtschaft — Wirtschaftsrarlamente, 
Selbstverwaltungskörper der Wirtschaftszweige, OGe- 
nossenschaftswesen — unterscheidet, ist dies: die für wirt- 
schaftliche Betriebe zuletzt verantwortliche Volksvertre- 
tung ist hier dasselbe Organ, das für die Vertretung aller 
anderen — politischen, kulturellen — Interessen durch all- 
gemeine Wahl gebildet wird. Bei anderen Formen der 
Wirtschaftsdemokratisierung handelt es sich hingegen stets 
um Organe, die ausschließlich mit‘ der Wirtschaft, 
(oder mit bestimmten Abschnitten der Wirtschaft) zu tun 
haben, Aus dieser Identität zwischen Organen 
der wirtschaftlichen und politischen 
Demokratie erwachsen die besonderen Probleme der 
modernen Öffentlichen Betriebswirtschaft. 
Nach Naphtali sind es folgende Merkmale, die, 
namentlich wenn sie alle zugleich auftreten, einen Wirt- 
schaftszweig für diese Form der Wirtschaftsdemokratie be- 
sonders geeignet machen. 
„Es muß sich handeln um 
i. Betriebe, die den Massenbedarf weiterer Be- 
völkerungsschichten eines Gebietes decken. oder von
	        

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Die Schweiz. Druck und Verlag von Schultheß & Co, 1911.
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