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Alters- und Hinterlassenenversicherung

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Bibliographic data

thumbs: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Monograph

Identifikator:
1016238525
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-55274
Document type:
Monograph
Title:
Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Otto Liebmann
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 548 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Title page
  • I. Die obligatorische Volksversicherung
  • II. Bevölkerungsstatistische Grundlagen der Versicherung
  • III. Die Organisation der Versicherung
  • IV. Darstellung eines Projektes
  • V. Die Finanzierung der Leistungen von Bund und Kantonen an die Versicherung
  • VI. Die Zusatzversicherung der Kantone
  • VII. Erläuterungen zum Gesetzesentwurf
  • VIII. Zusammenfassende Würdigung der Vorlage
  • Contents

Full text

31 
Endlich ist die Gefahr nicht zu übersehen, dass die Alters- und Hinter- 
lassenenversicherung, wenn sie Kassen übertragen wird, die mit Verbänden 
in Verbindung stehen, welche im wesentlichen andere, allgemeinere Zwecke ver- 
folgen, zum Gegenstande politischer und wirtschaftlicher Kämpfe werde, an 
denen solche Verbände beteiligt sind. Dies bedeutet aber nicht nur eine Ge- 
fährdung der einzelnen Kasse, sondern eine solche des Versicherungsgedankens 
überhaupt. Denn gerade die zu schaffende obligatorische Alters- und Hinter- 
lassenenversicherung des Volkes soll als ein allgemeines nationales Werk der 
Eintracht über den zahlreichen politischen, konfessionellen und wirtschaftlichen 
Strömungen stehen, welche das Leben unseres Volkes bewegen. . 
Einzelne Kreise treten für eine Ordnung ein, bei der gemeinschaftliche 
Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern des nämlichen oder 
ähnlicher Berufe die Durchführung der Versicherung zu übernehmen hätten. 
Wenn auch dabei die Fälle des Kassenwechsels seltener wären und die 
Ordnung der Freizügigkeit etwas erleichtert würde, so beständen doch die 
gleichen Schwierigkeiten der Kontrolle über die Erfüllung der Versicherungs- 
pflicht, der Beteiligung der Gemeinden, der Aufsicht über die Versicherungs- 
träger und der ungenügenden Möglichkeit der Risikoausgleichung weiter, 
welche die konzessionierten Gesellschaften zur Ablehnung der Übernahme 
der Versicherung auf Rechnung jeder einzelnen Gesellschaft geführt haben 
und welche die Durchführung mit einer Mehrzahl von Kassen verunmöglichen. 
Dazu tritt der Umstand, dass die aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
zusammengesetzten Berufsverbände heute nur in geringem Umfange bestehen 
und in der Hauptsache erst noch geschaffen werden müssten. Die Art 
des in Aussicht genommenen Werkes einer das ganze Volk umfassenden 
Versicherung würde bei einer Durchführung durch Berufsverbände verlangen, 
dass jeder Berufstätige die Möglichkeit hat oder sogar gezwungen werden 
kann, einem solchen Verbande beizutreten. Eine Art korporativer Verfassung 
mit öffentlichrechtlichen Berufsverbänden wäre schliesslich das Ergebnis, wozu 
die Versicherung den Grundstein und den ersten Schritt bilden würde. Damit 
aber würde das Versicherungswerk in ein soziales und politisches Problem von 
viel Weittragenderer und umfassenderer Bedeutung hineingestellt und in- 
folgedessen wohl auch seine Verwirklichung, die heute eine dringende Auf- 
gabe ist, auf unbestimmte Zeit verzögert, ohne dass schliesslich die korporative 
Durchführung infolge der oben dargestellten Schwierigkeiten zu befriedigen 
vermöchte. 
So muss die Idee einer privatwirtschaftlichen Durchführung der obliga- 
torischen Alters- und Hinterlassenenversicherung aus entscheidenden Gründen 
endgültig aufgegeben werden. Eine Durchführung mit den konzessionierten 
Versicherungsgesellschaften, sei es unter Aufteilung des Versicherungsbestandes: 
auf sie oder mit einem Wettbewerb unter den einzelnen Gesellschaften, 
ist nach der Meinungsäusserung der hervorragendsten Fachleute im Gebiete 
des privaten Versicherungswesens nicht angängig. Verträgt sich aber die 
Übernahme dieser Versicherung mit der Natur und den Notwendigkeiten des
	        

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Le Travail Dans l’Europe Chrétienne Au Moyen Âge (Ve-XVe Siècles). Alcan, 1930.
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