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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

A. X. Abschnitt. Das Steuersystem. 
255 
schied in der Gestaltung des Lebens, theoretisch und praktisch. 
Kaum gibt es eine Steuer, die auf eine einfache Basis zurückgeführt 
werden kann. Trotzdem ist die Smith’sche Einteilung nicht gänzlich 
imaginär. Einzelne Steuern zeigen eine große Annäherung an das 
Smith’sche Schema; so ist die Grundsteuer hauptsächlich die Steuer 
der Grundrente. Nach Bastable besteht das Steuersystem aus zwei 
Gruppen: 1. primäre Steuern, welche auf die Produktivkräfte gelegt 
werden; hierher gehören die Einkommens- und Vermögenssteuern 
in ihren verschiedenen Abarten, als primäre oder „quasi“primäre 
Steuern; 2. sekundäre Steuern, wie Verkehrssteuern, Verzehrungs 
steuern usw. 
Viel logischer ist es, die Verschiedenheit der Steuersysteme 
mit Rücksicht auf die Steuerquellen auf folgenden Gedanken 
gang zurückzuführen. Steuerquelle kann nur das Vermögen oder 
das Einkommen sein. In der Gegenwart ist es fast ungeteilte 
Ansicht der Theorie und Praxis, daß der Regel nach nur das Ein 
kommen Steuerquelle sein kann: die eigentliche Vermögenssteuer 
kann hierbei nur eine ergänzende Rolle spielen. Nach der ver 
schiedenen Feststellung der Steuerquelle werden nun verschiedene 
Gruppen zu unterscheiden sein. Das Einkommen kann in seiner 
Entstehung aufgesucht werden, nämlich beim Erwerb, in seiner 
Existenz und bei der Benutzung. Demgemäß unterscheiden 
wir die Steuern als Erwerbs-, als Einkommens- resp. Ver 
mögens- und als Verzehrungssteuern. Die Erwerbssteuern 
sind wieder verschieden. Der Staat legt die Steuer auf das Subjekt 
des Erwerbes, auf das Objekt des Erwerbes, auf einzelne Momente 
oder Hilfsmittel des Erwerbes: hieraus entstehen die Personal-, 
Real- und Verkehrssteuern. Die Realsteuem sind wieder, 
je nachdem die Steuer nach dem Wert oder dem Ertrag des Steuer 
objektes bemessen wird, Wert- oder Ertragssteuern. Nach 
seiner Herausarbeitung wird das Einkommen als Einkommens 
oder Vermögenssteuer in Anspruch genommen. Neben den 
die Besteuerung des Einkommens bezweckenden Steuern hat die 
Vermögenssteuer folgende Berechtigung: 1. sofern das Einkommen 
bei seinem Verbrauch der Steuer unterzogen wird, bietet die Ver 
zehrungssteuer keinen genügenden Grund zur Erforschung und Be 
steuerung des gesamten Einkommens, nachdem nicht das ganze Ein 
kommen zur Konsumtion verwendet wird, sondern ein Teil der 
Vermögensbildung dient; 2. durch die Vermögenssteuer wird die 
stärkere Besteuerung des aus Vermögen stammenden Einkommens 
(fundiertes Einkommen) erzielt; 3. durch die Vermögenssteuer 
werden auch jene Vermögen erreicht, welche nicht zur Erzielung
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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