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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

A. X. Abschnitt. Das Steuersystem. 
257 
Scheidung mit Rücksicht auf die Steuerquelle theoretisch viel größere 
Bedeutung besitzt. Übrigens begegnen sich beide Klassifikationen 
in vielen Fällen, aber nicht immer. Die indirekte Erforschung der 
Steuerquelle führt in der Regel zu indirekter Einhebung, die direkte 
Erforschung zur direkten Einhebung. Trotzdem kommen Fälle vor, 
wo die mit Rücksicht auf die Steuerquelle als indirekt bezeichnete 
Steuer direkt eingehoben wird, wie die meisten Luxussteuern, oder 
aber andere Einhebungsarten zur Anwendung kommen (Ablösung, 
in früherer Zeit direkte Einhebung der Salzsteuer usw.); anderer 
seits können die vom Standpunkte der Steuerquelle als direkt be 
zeichneten Steuern indirekt eingehoben werden (die Grundsteuer 
beim Pächter, die Haussteuer beim Mieter, die Kapitalsteuer beim 
Schuldner, die Arbeitssteuer beim Arbeitgeber). Bei der englischen 
Einkommensteuer werden die unter Schedula A und B gehörigen 
Einkommen aus Grund- und Hausbesitz und Nutzung vom Pächter 
resp. Mieter bezahlt, und nur ausnahmsweise vom Eigentümer, wenn 
die Wohnung auf kürzere Zeit als ein Jahr vermietet wird, der 
Wohnzins unter 10 Pfund beträgt, oder das Haus nach einzelnen 
Wohnungen vermietet wird. 
Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die auf Grund der Steuer 
umlegung als direkte bezeichneten Steuern jenes Individuum zu tragen 
hat, auf welches die Steuer umgelegt wird, die indirekten Steuern 
dagegen überwälzt werden, werden jene als belastende, diese als 
vorzustreckende Steuern bezeichnet. Manche (Neumann, Lotz 
u. a.) nennen jene Katastersteuern, veranlagte Steuern, 
diese dagegen Tarifsteuern; jene werden in der Regel auf Grund 
von Katastern veranlagt, diese auf Grund von Tarifen (Verzehrungs 
steuertarif, Zolltarif usw.). Ein tiefergehendes Unterscheidungs 
merkmal zwischen direkten und indirekten Steuern erfaßt Fuisting, 
der unter direkten Steuern diejenigen versteht, die die Leistungs 
fähigkeit berücksichtigen, unter indirekten, diejenigen, die auf die 
Leistungsfähigkeit nicht Bezug nehmen. Bredt hält sich an die 
finanzrechtliche, gesetzgeberische Nomenklatur; direkte Steuern sind 
die Personal- und die Realsteuern, indirekte die Verbrauchs- und 
die Rechtsverkehrssteuern. 
Endlich ist noch zu bemerken, daß die Unterscheidung von 
direkten und indirekten Steuern auch in anderem Sinne angewendet 
wird. Hoffmann nennt direkte Steuern jene, die auf Besitz basieren, 
indirekte Steuern die auf einzelne Momente, Symptome, Handlungen 
bezogen werden. Dem nähert sich jene Auffassung, welche unter 
direkten Steuern jene versteht, welche auf Grund beständiger Sym 
ptome umgelegt werden und auf Grund des dauernden wirtschaft- 
Földes, Finanzwissenschaft. 17
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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