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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

B. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen. 
269 
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unbedingt ungleich, sofern sie die beiden anderen nicht berührt. 
2. Die Steuer, die jeder zu zahlen hat, sei bestimmt und nicht will 
kürlich. Die Zeit, die Art der Zahlung, die Summe, all dies soll 
für den Steuerzahler und für jede andere Person klar sein. Wo 
dies nicht zutrifft, dort ist jeder Steuerzahler mehr weniger der 
Willkür des Steuereintreibers ausgeliefert, der die Steuer verschärfen 
kann oder infolge der Furcht vor der Verschärfung Geschenke oder 
andere Vorteile erpressen kann. Die Unbestimmtheit der Steuer 
ermutigt die Frechen, begünstigt die Korruption bei Personen, die 
schon ihrem Berufe nach nicht populär sind, auch wenn sie weder 
unverschämt, noch korrupt sind. Die Bestimmtheit der Steuer 
obliegenheit ist so wichtig, daß selbst ein hoher Grad von Ungleich 
heit bei weitem kein so großes Übel ist, wie dies die Geschichte 
zeigt, als ein kleines Maß von Unbestimmtheit. 3. Jede Steuer soll 
in dem Zeitpunkte und in der Weise eingehoben werden, in welchem 
deren Zahlung für den Steuerträger am bequemsten ist. 4. Jede 
Steuer soll so eingerichtet werden, daß sie nach Möglichkeit aus 
den Taschen der Staatsbürger nicht mehr entnehme, als tatsächlich 
in die Staatskasse fließt. Hier kommen namentlich vier Fälle vor, 
deren Endergebnis, daß die Steuer für das Volk in viel höherem 
Maße lästig ist, als sie für den Staat Vorteil bringt. Die unzweifel 
hafte Wahrheit und Nützlichkeit dieser Prinzipien haben mehr 
weniger die Aufmerksamkeit aller Völker auf sich gezogen. 
3. Diese vier Steuerprinzipien Adam Smith’s haben sehr ver 
schiedene Beurteilung gefunden. Einige sahen in denselben die 
Kanone des Steuerwesens; Mill nennt sie die klassischen Gesetze 
des Steuerwesens; Stourm nennt sie ganz elementare Wahrheiten, 
sagt aber doch, daß sie „die Verkündigung der Rechte der Steuer 
träger“ bedeuten. Doch begegnen wir auch strengeren Kritikern. 
Rogers leugnet überhaupt, daß diese Sätze von Smith aufgestellt 
wurden, da sie mehr weniger schon bei Turgot vorkommen. Schaf fie 
unterwirft sie einer strengen Kritik; Cohn und Walker legen den 
selben fast gar keine Bedeutung bei. Proudhon bezeichnet sie als 
das erste Lallen der Wissenschaft. Die Wahrheit ist, wie wir sahen, 
daß allgemeine Steuerprinzipien schon sehr frühe aufgestellt wurden 
und es kann bei Smith kaum von wissenschaftlicher Entdeckung 
gesprochen werden. Fassen wir die dargelegten Prinzipien näher 
ins Auge, so sehen wir, daß eigentlich nur der erste Satz ein allge 
meines Prinzip enthält, die drei übrigen Punkte enthalten eigentlich 
mehr Zweckmäßigkeitssätze. Der erste Satz hat hier wieder den 
Fehler, der aus dem bei vielen Fragen von Smith befolgten 
Eklekticismus folgt, daß er nicht konsequent ist, denn das Maß der
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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