Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

434 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Trotzdem hat sich auch in der Schweiz die Erfassung des Steuer 
kapitals als eine gebrechliche Institution erwiesen. Die Detail» 
zeigen die mühseligen Versuche, immer einen Schritt nach vorwärts 
zu tun und die Fehler zu verbessern, andererseits aber auch die 
Beweise, daß dieses Bestreben nur zum Teil gelingt. Der Egoismus 
der Einzelnen siegt oft über das Pflichtbewußtsein. Die Steuer- 
grundlage wird in den meisten Fällen — wie ja in Demokratien 
auch natürlich — mittelst Bekenntnissen, selten durch amtliche 
Schätzung festgestellt. Das Steuerbekenntnis ist teils ein münd 
liches, teils ein schriftliches, oft ersetzt das Bekenntnis die Steuer 
zahlung selbst. In manchen Kantonen müssen die Bekenntnisse in 
jedem Jahre eingereicht werden, in manchen Fällen bloß jedes 
sechste Jahr oder in längeren Zeiträumen. Bei den Selbstbekennt 
nissen wird auch mehr weniger Zwang angewendet; jeder Grad ist 
vertreten von der größten Nachsicht bis zur größten Strenge. 
Auch Ely 1 ) weist auf die vielen Mißbräuche hin, welche in 
Amerika bei den Steuerbekenntnissen vorkommen. Es gibt Staaten, 
in denen man jeden zweiten Menschen wegen falschen Eides belangen 
könnte. Findet sich irgendwo ein gewissenhafter Beamter, so wird 
er gewiß seines Amtes beraubt. Die Steuerbekenntnisse entsprechen 
beim beweglichen Vermögen kaum einem Zehntel des wirklichen Ein 
kommens. Ähnliche Urteile finden wir bei Seligmann, Adams und 
anderen. Und dies alles, trotzdem in einzelnen Staaten außer 
ordentlich strenge Verfügungen hinsichtlich der Bekenntnisse be 
stehen. Doch werden diese in der Praxis sehr lax angewendet. 
Bei der Mangelhaftigkeit der Bekenntnisse darf freilich nicht 
außer acht gelassen werden, daß die Berechnung des Einkommens 
nicht immer eine ganz leichte Aufgabe ist, große Schwankungen 
stattfinden usw. Überhaupt bildet hierfür eine genaue Buchführung 
eine unerläßliche Vorbedingung; diese findet sich aber vorläufig 
fast nur bei Kaufleuten. 
Molinari bezweifelt die Einführbarkeit der Einkommensteuer 
aus dem Grunde, da in einem durch politische Parteikämpfe ge 
spaltenen Staate, wie z. B. Frankreich es unmöglich wäre, verläßliche 
Schätzungskommissäre zu finden. 
Zur Sicherung annehmbarer Bekenntnisse hat man schon in 
früher Zeit begonnen verschiedene, oft drakonische Maßregeln zu 
treffen. Im mittelalterlichen Florenz wurde derjenige, der falsche 
Angaben machte, mit dem Verlust der Bürgerrechte bestraft und 
*) Taxation in American States (New-York 1888).
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.