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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1027928145
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-159926
Document type:
Monograph
Author:
Cunningham, William http://d-nb.info/gnd/128907487
Title:
The Industrial Revolution
Place of publication:
Cambridge
Publisher:
The University Press
Year of publication:
1922
Scope:
xxii S., S. 404-886
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

Die Organisationsmöglichkeiten werden auf dem Gebiete der Sozialaufgaben dadurch kompliziert, daß 
‚u der auf dem Versorgungsprinzip aufbauenden Tätigkeit von Staat, Kommunen und Privaten die 
Leistungen der Sozialversicherung und der privaten Versicherungsanstalten treten. Auch hier ist die 
Abgrenzung in den einzelnen Ländern ganz verschieden, doch gewinnt das Versicherungsprinzip mehr 
and mehr an Boden. Auf dem Gebiete der Sozialversicherung steht Großbritannien mit seiner schon 1911 
geschaffenen Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenversicherung an der Spitze der vier Länder. In 
Italien ist die soziale Alters-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung nach dem Kriege eingeführt 
worden, während Mutterschafts- und Unfallversicherung auf die Vorkriegszeit zurückgehen. Die allgemeine 
belgische Alters- und Invalidenversicherung ist am 1. Januar 1926 in Kraft getreten; in Frankreich steht 
die obligatorische Kranken-, Alters- und Invalidenversicherung bevor. Die Verschmelzung der verschie- 
denen Sozialversicherungszweige zu einem einheitlichen Verwaltungsapparat, die in Großbritannien 
lebhaft diskutiert wird, aber noch nicht vollständig durchgeführt wurde, ist in Italien infolge der fast gleich- 
zeitigen, auf den Erfahrungen der übrigen Länder fußenden Einführung der einzelnen Zweige organi- 
satorisch bis zu einem gewissen Grade verwirklicht. Auch der französische Sozialversicherungsentwurf 
liegt in der Richtung der „einheitlichen Sozialversicherung«. 
Der internationale Vergleich der gesamten Sozialaufwendungen wird nicht nur durch die Abweichungen 
der Finanzierungs- und Organisationsformen, sondern auch durch die verschiedenartige organisatorische 
Zusammenfassung der Teilgebiete erschwert. So ist z.B. in Großbritannien die Invalidenversorgung, 
die sonst fast überall im Rahmen der Altersversorgung oder -versicherung geregelt ist, in die Kranken- 
versicherung eingebaut, ohne daß die Leistungen derselben sich auf beide Zweige aufteilen ließen. Das 
gleiche gilt für die in der britischen Krankenversicherung enthaltene Wochenhilfe, die in Italien Gegen- 
stand einer besonderen Mutterschaftsversicherung ist und in den übrigen Ländern zu verschiedenen 
Wohlfahrtsmaßnahmen geführt hat. Die Bearbeitung sucht diese Schwierigkeiten durch Zusammen- 
fassung derartiger Gebiete auszuschalten, ohne daß in der gewählten Untergliederung restlos Gleich- 
artiges geboten werden konnte. 
Die Bearbeitung der sozialen Aufwendungen ist statistisch gegenüber anderen Aufgabengebieten 
im folgenden insofern vereinfacht worden, als die Spalten »Personalausgaben« und »Sächliche Geschäfts- 
ausgaben« in den nachstehenden Übersichten als »Verwaltungsaufwand« und die Spalten »Renten und 
Unterstützungen« und »Subventionen« als »Unterstützungen« zusammengezogen worden sind. 
Unter Verwaltungsaufwand erscheinen die Kosten der Zentralverwaltung, der staatlichen Versicherungs- 
träger, soweit sie vom Staat finanziert werden, sowie auf dem Gebiete der Hygiene die Aufwendungen 
für allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen (Seuchenbekämpfung uSW.), die nicht als Zuwendungen an 
Einzelpersonen oder Organisationen in Erscheinung treten. Zuschüsse zu den Verwaltungskosten privater 
oder kommunaler Versicherungsträger und Wohlfahrtsstellen sind als Unterstützungen bzw. als Über- 
weisungen behandelt. Unter »Überweisungen« finden sich ebenso wie in der übrigen Aufarbeitung die 
Zuschüsse des Staates an die nachgeordneten Körperschaften. 
Die Unterscheidung von Unterstützungen und Subventionen ist für die sozialen Aufgaben ohne 
wesentliche Bedeutung, da der überwiegende Teil der Dritten direkt oder auf dem Wege über eine Ver- 
teilungsorganisation (Versicherungsträger usw.) zufließenden Staatsausgaben aus Unterstützungen besteht; 
die im Vierten Kapitel des Vierten Teiles und in den Haupttabellen im Fünften Teil S. 462. aufge- 
führten geringfügigen Subventionen (Forschungsgesellschaften u. ä.) tragen ihrem letzten Zweck nach 
ebenfalls Unterstützungscharakter. 
Die Höhe der Staatsaufwendungen Großbritanniens erklärt sich zum größten Teil aus dem Verwaltungs- 
und Zuschußbedarf seines Sozialversicherungssystems. In den romanischen Ländern, besonders in 
Belgien und Italien, spielt die kommunale und private und vor allem die kirchliche Wohlfahrts- 
pflege neben dem Staate eine viel stärkere Rolle. 
Die soziale Gesetzgebung und Betätigung ist fast in allen Ländern während und nach dem Kriege erheblich 
erweitert worden. In Frankreich, das als einziges der vier Vergleichsländer keine Ausgabensteigerung 
im Nachkriegsetat aufweist, steht die Neuorganisation der wichtigsten sozialen Gebiete dicht bevor. 
Auch das italienische Sozialversicherungssystem sieht noch einem weiteren Ausbau entgegen. 
Ein wesentlicher Faktor der Nachkriegsgestaltung ist, wie gerade die französischen Etatziffern zeigen, 
auch die valutarische Entwicklung, insbesondere die Verschiebung des Verhältnisses zwischen Wechsel- 
kursen, Preisen, Gehältern und Unterstützungssätzen, Gegenüber der Erhöhung der Staatsaufwen- 
dungen in den übrigen Ländern ist die Verminderung derselben in Frankreich offenbar mit auf diese 
valutarische Diskrepanz zurückzuführen. Vor allem aber drückt sich hierin die Tatsache aus, daß Frank- 
reich im wesentlichen von der Weltwirtschaftskrise mit ihren sozialen Wirkungen verschont blieb. 
05
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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