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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

Achtes Kapitel 
Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten 
und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins. 
A. Die Wahlen zu den Gewerbegerichten. 
m 1. April 1891 trat das Gesetz betreffend die Gewerbegerichte vom 
29. Juli 1890 in Kraft, aber es dauerte noch zwei Jahre, bis 
Berlin ein Gewerbegericht erhielt. Das Gesetz stellt die Errichtung 
in das freie Ermessen der Gemeinden, es war aber selbstverständlich, daß 
Berlin ein solches Gericht brauchte. Schon 1887 hatte die Stadtverordneten 
versammlung, dem Drängen der Sozialdemokraten folgend, ein ziemlich gutes 
Statut beschlossen, dem aber die Oberbehörde die Genehmigung versagte. Eine 
1890 angenommene, abgeschwächte Fassung blieb im Hinblick auf das werdende 
Reichsgesetz unausgeführt. Nun war das Gesetz da, es dauerte jedoch bis 
Februar 1892, bevor der Magistrat eine entsprechende Vorlage vor die 
Stadtverordnetenversammlung brachte. Das Statut, das auf Grund ihrer 
zustande kam, unterscheidet sich in verschiedenen Punkten unvorteilhaft vom 
Statut, wie es am 17. April 1890 für den gleichen Zweck beschlossen war. 
Das Reichsgesetz schloß die weiblichen Personen gänzlich von der Wahl 
aus, und während die Sozialdemokraten vorgeschlagen hatten, die Geltungs 
dauer der Mandate auf zwei Jahre zu beschränken, wird sie hier auf sechs 
Jahre ausgedehnt. Statt der von den Sozialdemokraten befürworteten 
Verhältniswahl ward die Wahl nach Bezirken beschlossen, und entgegen 
dem ursprünglichen Vorschlag des Magistrats, Gebührenfreiheit einzuführen, 
ward unter Mitwirkung der Regierung von der Mehrheit der bürgerlichen 
Vertreter im Statut durchweg Kostenerhcbung vorgeschrieben. 
Bis zum Jahre 1900 wurde jedesmal in allen Bezirken gewählt, 
obwohl nach der ersten Wahl immer nur Ergänzungswahlen vorzunehmen 
waren. Es hatten aber aus allen Bezirken Vertreter auszuscheiden, und 
so wurden auch alle Wähler aufgefordert, an den Wahltisch zu treten. 
Nach der Wahl von 1898 aber war behufs Verringerung der Wahlarbeit 
die Anordnung getroffen, daß jeweilig in einem Drittel der Bezirke alle 
Vertreter auszuscheiden und für sie Ergänzungswahlen stattzufinden haben. 
In diese Zeit entfällt aber eine weitere Änderung. Es trat das der 
Rettung des Handwerks bestimmte Gesetz vom 21. Juli 1897 über Zwangs 
innungen usw. ins Leben, für eine Reihe von Gewerben wurden 
Innungs-Schiedsgerichte ins Leben gerufen, und die Arbeiter dieser 
Bernstein, Berliner Geschichte. III. 16
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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