Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundteilungsgesetz

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundteilungsgesetz

Monograph

Identifikator:
1738045803
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-113913
Document type:
Monograph
Title:
Grundteilungsgesetz
Place of publication:
[Berlin]
Year of publication:
1914
Scope:
getr. Pag
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundteilungsgesetz
  • Title page
  • Contents
  • Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
  • Nr 035 B / Grundteilungsgesetz / Zusammenstellung
  • Nr 035 C / Grundteilungsgesetz / In der Kommission gestellte Anträge
  • Nr 035 D / Grundteilungsgesetz

Full text

)J 
vorgelegt werde. Die Gefahr der Umgehung durch nach- 
trägliche Änderungen würde dadurch beseitigt sein. 
Was den Inhalt des Antrages 15 im einzelnen anlange, 
so würden die Worte „der Parzellenerwerber“ die Antrag- 
steller ohne weiteres fallen lassen. Weiter werde die Bezeich- 
Leute scfon selbse Lefür sorger würden, daß fie die Purtelten 
nicht zu hoch bezahlten, genüge erfahrungsgemäß nicht. 
Bei dem Landhunger besonders in den Provinzen Posen 
und Westpreußen würden besonders von polnischen Er- 
werbern Preise gezahlt, die bekanntermaßen nicht mehr 
wirtschaftlich seien. Zur Aufnahme der Worte „und des 
Kaufpreises" seien die Antragsteller gerade veranlaßt durch 
die Begründung zu § 4: 
Diese Ziele können unter Umständen schon da- 
durch gefährdet werden, daß die von den Parzellen- 
erwerbern dem Güterhändler zu zahlenden Kauf- 
preise so hoch sind, daß die hohe Belastung der 
Stellen die Herauswirtschaftung entsprechender 
Renten ausschließt, die Leistungsfähigkeit der 
Stellen also nicht gewährleistet ist. 
Aber auch auf diesen Punkt legten sie keinen ent- 
scheidenden Wert. 
Es werde nun vor allem eingewendet, daß ein Kauf- 
preis für einen Ansiedler niedrig genug sei, daß er dabei 
bestehen könne, dagegen für einen andern, der wirtschaft- 
lich untüchtig sei, zu hoch. So solle diese Bestimmung 
auch nicht gemeint sein. Da Einigkeit darüber bestehe, 
daß möglichst billiges Land für die innere Kolonisation 
beschafft werden solle, und daß hohe Vermittler- und 
Händlergewinne nicht erwünscht seien, so werde man die 
Beurteilung auch unter dem Gesichtspunkt stattfinden 
lassen können, wie hoch der Ankaufspreis sei, wie hoch 
voraussichtlich die Unkosten seien, die dem Parzellanten 
durch den fehlenden Zwischenkredit, wenn er nämlich die 
Rentenbank nicht beanspruche, erwüchsen, und wie hoch 
dann die Parzelle verkauft werden dürfe. Der Preis 
solle im Sinne des Antrages 15 also die Spannung 
zwischen dem Ankaufspreise und den durch die Parzellierung 
entstehenden Unkosten berücksichtigen. Wenn aber auch 
dieses Erfordernis als etwas zu weit gegangen. erscheint, 
so könnte man, wie in der Begründung, die Grenze nach 
oben auch so ziehen, daß der Preis nicht höher sein dürfe, 
als daß die Lebensfähigkeit und wirtschaftliche Leistungs- 
sähiglelt des Ansiedlers von normalen Eigenschaften ge- 
wahrt sei. 
Als Vorzug des Antrages 26 sei hervorgehoben 
worden, daß der Ausdruck „Gemeinwohl“ nur projiziert 
sei auf eine entsprechende Grundbesitzverteilung. Das 
sei richtig; aber ebenso richtig sei es, daß auch die 
Regierungsvorlage die „gemeinwirtschaftlichen Interessen“ 
nur auf die Besitzverteilung projiziere. Den Ausdruck 
„Gemeinwohl“ .halte er für zu weit und gebe dem Aus- 
druck „gemeinwirtschaftliche Interessen“ als dem engeren 
und demgemäß der Regierungsvorlage den Vorzug. 
Der Landwirtschaftsminister erläuterte den 
zuletzt angeführten Satz der Begründung dahin, daß damit 
nicht an eine genaue Nachprüfung der von den Ansiedlern 
SC A For r r ect UE: 
Prüfung, ob nach den obwaltenden Verhältnissen, ins- 
besondere der Höhe des dem früheren Gutseigentümer 
zufließenden Kaufpreises, eine wirtschaftliche Ansiedlung 
noch möglich sei. Wenn dieser Kaufpreis so hoch sei, 
daß infolgedesssen bei dem demnächstigen Verkauf an An- 
siedler die Preise voraussichtlich so hoch bemessen werden 
inüßten, daß die Leute nicht mehr leistungsfähig seien, 
dann sei eben der Moment gegeben. wo die Genehmigung 
[ 2(
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundteilungsgesetz. 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.