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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

DA 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Aufgabe des Staates in dem Schutz des Vermögens sieht und dem- 
entsprechend die nach der Größe des Vermögens abgestufte einzige 
Steuer befürwortet. Diesem Gedankengang begegnen wir schon bei 
Montesquieu, dessen Formulierung gemäß die Steuer jener Teil 
des Vermögens ist, welchen die Staatsbürger dem Staate zu dem 
Zwecke überlassen, daß sie den verbleibenden Teil in Ruhe genießen 
mögen. Wenn es wahr wäre, daß der Staat nur die Vermögenden 
beschütze, so wären die Angriffe, den die Besitzlosen gegen das 
Vermögen richten, berechtigt. Diese Auffassung hat auch etwas 
Verletzendes, denn sie bedeutet, daß die Besitzlosen ansonst die 
Besitzenden angreifen und berauben würden. Übrigens ist diese 
Auffassung auch sonst falsch, was sich leicht begreifen läßt. Die 
Steuer tritt ja eben, wie wir an anderer Stelle sahen, deshalb in 
den Vordergrund, weil die Tätigkeit des Staates auf verschiedenen 
Gebieten einen kommunistischen Zug besitzt, dem Ganzen dient, 
den Armen ebenso wie den Wohlhabenden: das öffentliche Unter- 
richtswesen, das öffentliche Gesundheitswesen usw.; auf diesen Gebieten 
werden unentgeltliche Dienste geleistet, die insbesondere den unteren 
Klassen zum Vorteil gereichen. Jene Auffassung, welche die Moti- 
vierung einer allgemeinen und einzigen Vermögenssteuer bilden 
sollte, will auf die Tätigkeit des Staates ein solches Prinzip an- 
wenden, dem unsere Zeit längst entwachsen ist. 
Die einzige Steuer, welche aller Wahrscheinlichkeit nach eine 
direkte Steuer wäre, würde nach der Ansicht mehrerer Theoretiker 
mit dem Nachteile verbunden sein, daß diese Steuer die unteren 
Klassen nicht belasten würde, was die modernen Demokratien zur 
leichtsinnigen Vermehrung der Staatsausgaben verführen würde. 
2. Positive Vorschläge. Außer der einzigen Grundsteuer 
der Physiokraten sind noch folgende Vorschläge zu erwähnen: Im 
Jahre 1577 schlug Poncet eine nach der Größe des Vermögens 
abgestufte Steuer mit Berücksichtigung der Zahl der Feuerstellen 
vor. Nach einem anderen Vorschlage sollte jeder Wohlhabende 
täglich einen Sou zahlen. Vauban und Boiguillebert nahmen 
beiläufig den zehnten Teil des Ertrages in Anspruch, wollten aber 
überdies auch andere Steuern beibehalten. Decker empfahl die 
nach dem Mietzins berechnete Haussteuer als einzige Steuer. Auch 
Mirabeau empfahl eine einzige Steuer, die im Wesen der Ein- 
kommensteuer entsprechen würde. Einer der neueren Vorschläge 
stammt von Meunier, der die einzige Steuer auf das Kapital 
(Vermögen) legen wollte. Das Ideal der Sozialisten ist die einzige 
Einkommensteuer. Pfeifer empfahl die einzige Verzehrungssteuer, 
welche ein verläßliches durchschnittliches Maß der Leistungsfähig- 
79
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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