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Economic essays

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Bibliographic data

Object: Economic essays

Monograph

Identifikator:
1753623200
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-136107
Document type:
Monograph
Title:
Economic essays
Place of publication:
New York
Publisher:
Macmillan
Year of publication:
1927
Scope:
viii, 368 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Elasticity of supply as a determinant of distribution / Paul H. Douglas
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
  • Verhältnis des Römischen zum Deutschen Bergrecht
  • Die Bergbaufreiheit und die Allmende
  • Die Bergwerksabgaben
  • Waren die Bergwerke im Mittelalter ein rechtliches Zubehör zu Grund und Boden ?
  • Begriff der Regalien
  • Begriff des Bergregals
  • Begriff der Bergbaufreiheit
  • Über das Alter des Bergregals
  • Über den Beweis der Regalität der Bergwerke
  • Das Ungarische (Schemnitzer) Bergrecht
  • Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
  • Das Sächsische (Freiberger) Bergrecht
  • Die schlesischen Goldrechte
  • Die Tyrolischen Bergwerksordnungen
  • Die Harzer Bergordnungen
  • Die Bergwerksordnungen für Admont
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
  • Bergregal und Bergbaufreiheit in England
  • Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
  • Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter
  • Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus den in § 22 aufgeführten Urkunden
  • Die Urkunden, betreffend das Metallregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus dem im § 24 besprochenen Urkunden
  • Das Bergregal, die Bergbaufreiheit und die Altgermanische Agrarverfassung
  • Die Fortentwicklung des Bergregals und der Bergbaufreiheit vom 14. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts
  • Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
  • Die rechtliche Natur der regalen Mineralien vor und nach der Verleihung. Das Bergwerkseigentum
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im heutigen Recht

Full text

93 
Versuchen verschiedener Ausländer, abbauwürdige Bergwerke in Rußland 
zu finden, ohne daß — wie es scheint — die Versuche zu einem nennens 
werten Erfolg führen 1 . Es ist nur natürlich, daß die ausländischen 
Bergleute mit ihren westeuropäischen Kenntnissen auch die westeuro 
päisch bergrechtlichen Gewohnheiten mitgebracht haben, und daß die 
Großfürsten diese dann bestätigt haben. Insbesondere haben diese ersten 
Bergleute das Prinzip des Bergregals und der Bergbaufreiheit nach ihrem 
neuen Wirkungsort mitgebracht. Für die erste Zeit lassen uns die 
Urkunden hierüber allerdings in Ungewißheit. Die aus dem 17. Jahr 
hundert erhaltenen urkundlichen Nachrichten aber bestätigen diese 
Annahme. In den seit 1675 verschiedenen Bergbauunternehmungen 
erteilten Schürfscheinen oder Privilegien 1 2 finden wir ausdrücklich erwähnt 
die Erlaubnis, auch auf nichtköniglichem, in freiem Besitz Privater be 
findlichen Gründen nach Mineralien zu suchen, die Verpflichtung zum 
Zahlen von Bergzehnten, zum Abliefern von Gold und Silber an die 
großfürstliche Kammer, ganz wie dies in den westeuropäischen Urkunden 
der Fall ist. Also Bergregal und Bergbaufreiheit, nicht organisch aus 
der einheimischen Rechtsentwicklung herausentwickelt, sondern als 
fremdländischer Import (gleich der Entlehnung aus dem römischen Recht 
in Deutschland). 
Das erste russische Berggesetz ist das am 10. Dezember 1719 von 
Peter dem Großen erlassene sogenannte „Bergprivileg“ 3 . Bergregal und 
Bergbaufreiheit sind die Grundprinzipien dieses den deutschen und ins 
besondere den schwedischen Bergleuten nachgebildeten Berggesetzes. 
Dem Zaren „als Monarchen“ kommt das ausschließliche Eigentum an 
allen Mineralien zu, deren Gewinnung er aus freien Stücken „aus Liebe 
zu seinen treuen Untertanen“ einem jeden Bergbaulustigen zu gewinnen 
überläßt und dafür „nicht mehr als in andern Staaten üblich ist, und 
zwar den zehnten Teil des (Brutto-)Ertrages“ verlangt (§ 11). Ob dem 
Grundbesitzer ein gewisses Vorrecht gegenüber dem Finder zusteht, ist 
nach den unklaren Worten des bezüglichen § 6 schwer zu entscheiden 
und unter den russischen Rechtsgelehrten strittig 4 . 
Willkürlich wie sie durch den Willen des Herrschers eingeführt 
worden sind, sind Bergregal und Bergbaufreiheit 63 Jahre nach dem 
Erlaß des Peterschen Bergprivilegs von der Kaiserin Katharina II. durch 
1 S. die Zusammenstellung dieser Versuche bei A. Stof, Srawnitelnyj oöerk 
gornago sakonodatelstwa, St. Petersburg 1882, I 125 f. 
8 Mitgeteilt bei Chmyrow a. a. O. S. 177—179. 
3 I Polnoje sobranie zakonow (vollständige Gesetzessammlung) No. 3464. 
4 S. Ötof a. a. O. S. 143.
	        

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Economic Essays. Macmillan, 1927.
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