Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Nationalökonomie in Frankreich

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Nationalökonomie in Frankreich

Monograph

Identifikator:
1758074884
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-135614
Document type:
Monograph
Title:
Der österreichische Exporteur
Edition:
[2. Aufl]
Place of publication:
Wien
Publisher:
[Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie]
Year of publication:
1927
Scope:
240 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Abkürzungen - Abbreviations - Abréviations - Abreviaturas
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

2. Gedanken über die Ausbildung des jungen Kaufmanns. 127 
schränkte sich auf niedere Arbeiten im Kontor und Lager und auf Verkaufstätigkeit. 
Eine derartige Ausbildung, auf drei Jahre verteilt, kann nicht gerade rationell genannt 
werden, und unsere jungen Kaufleute können nach Absolvierung einer solchen Lehrzeit 
den Funktionen eines Gehilfen unmöglich gerecht werden. 
Man fragt nun: Wie finden sich die Lehrlinge später zurecht, welche so mangel 
haft ausgebildet sind? 
Es ist dies jedenfalls keine einfache Sache für sie, das beweist die Tatsache, daß 
die jungen Gehilfen gewöhnlich nicht längere Zeit an einem Platze ausharren, sondern 
verhältnismäßig recht häufig wechseln. Sie müssen eben, was sie als Lehrlinge nicht 
gelernt haben, als Gehilfen sich aneignen. Daß der Prinzipal an einem solchen un 
zureichenden Gehilfen nicht die erhoffte Stütze findet, ist natürlich, und so sind denn 
auch die Klagen über die Vorbildung der jungen Kaufleute allgemein sehr lebhaft. 
Ich habe in den übrigen Ländern Amschau gehalten, um festzustellen, wie man 
dort die praktische Ausbildung des jungen Kaufmanns eingerichtet hat. Am einen 
Vergleich zu haben, beschränkte ich mich auf die Kategorie, welche numerisch die größte 
ist, nämlich auf die im Kolonialwarenhandel tätigen jungen Leute. 
Ich fand, daß die Ausbildung des österreichischen jungen Kaufmanns der unsrigen 
ziemlich ähnlich ist, d. h. man hat dort eine bestimmte Lehrzeit von etwa 3—4 Jahren 
auf Grund eines Lehrvertrages. In Frankreich gibt es keine eigentlichen Lehrlinge. 
Es besteht kein Vertrag, der junge Mann wird einfach in einem Landlungshause unter 
gebracht, wo er sich allmählich die nötigen Kenntnisse erwirbt. Dasselbe gilt von Belgien, 
wo man mehr Volontäre anstellt, die ohne Entgelt arbeiten und in einem freieren Ver 
hältnis zum Lehrherrn stehen. In England werden die meisten jungen Leute mit einem 
Anfangsgehalt angestellt und avancieren nach ihren Leistungen. Eine bestimmte Lehrzeit 
wird nicht ausgemacht. Ähnlich liegen die Verhältnisse in Italien. In Rußland hat 
jedes Geschäft mehrere Lehrlinge, die eine Lehrzeit von gewöhnlich 4, zuweilen auch 
5 Jahren durchzumachen haben. In Schweden erfolgt die Äusbildung analog der 
unsrigen in einer Lehrzeit von 2—3 Jahren. Dieselbe ist indeß besser geregelt. In 
Norwegen kennt man den Lehrling im deutschen Sinne nicht. Es werden junge Leute 
zur Erledigung untergeordneter Arbeiten in das Geschäft aufgenommen. Der Prinzipal 
übernimmt jedoch keine Verpflichtung, für ihre Ausbildung zu sorgen. Die Nieder 
lande haben kein Lehrlingssystem. Man bedient sich dort der Gehilfen, welche nicht 
besonders für das Geschäft ausgebildet werden. Die längste Lehrzeit hat Japan, nämlich 
10 Jahre. Davon sind die drei ersten der Aushilfe im persönlichen Dienste des Lehr 
herrn gewidmet, die weiteren sieben Jahre werden im Geschäfte zugebracht. Vielfach 
üblich sind dort Sparkassen, in welchen der Lehrherr zur späteren Selbständigmachung 
des Lehrlings ein Kapital ansammelt. 
Es ist aus diesen kurzen Angaben zu ersehen, daß auf diesem Gebiete ein Zustand 
starker Angleichmäßigkeit besteht. Die Lehrlinge werden vielfach als billige Arbeits 
kräfte benutzt, die, da sie keine besonderen Kenntnisse mitbringen, nur gering entschädigt 
zu werden brauchen. Das Gemeinsame und Charakteristische des Lehrverhältnisses in 
den verschiedenen Ländern ist das Prinzip, daß sich beide Teile auf eine Reihe von 
Jahren gegenseitig verpflichten. 
Wenn wir nun fragen: Was braucht der junge Kaufmann heute zu seiner Aus 
bildung? so müssen wir mit recht abweichenden Ansichten rechnen. 
Die niedrigste Auffassung ist die, daß, namentlich für den jungen Kaufmann in 
kleinen Städten und auf dem Lande, die Vorbildung eine möglichst geringe sein soll, 
und zwar lediglich aus dem Grunde, weil der besser Vorgebildete sich in den kleinen 
Verhältnissen unglücklich fühlt und hinaus will. Man meint, es sei besser, in ihm 
nicht erst das Streben nach etwas Löherem zu wecken. Diese kleinliche Auffassung 
tritt wohl nur hie und da hervor, sie ist mir aber doch mehr als einmal begegnet.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Schweiz. Druck und Verlag von Schultheß & Co., 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.