Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Monograph

Identifikator:
1777407826
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169052
Document type:
Monograph
Title:
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Place of publication:
[Bern]
Publisher:
[Selbstverl.]
Year of publication:
1928
Scope:
133 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Darstellung eines Projektes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Title page
  • I. Die obligatorische Volksversicherung
  • II. Bevölkerungsstatistische Grundlagen der Versicherung
  • III. Die Organisation der Versicherung
  • IV. Darstellung eines Projektes
  • V. Die Finanzierung der Leistungen von Bund und Kantonen an die Versicherung
  • VI. Die Zusatzversicherung der Kantone
  • VII. Erläuterungen zum Gesetzesentwurf
  • VIII. Zusammenfassende Würdigung der Vorlage
  • Contents

Full text

54 
des Fonds und damit eine entsprechende Verkürzung der Übergangszeit 
gestattet. Diese beiden Gesichtspunkte müssen bei der Übergangsregelung 
berücksichtigt und in geeigneter Weise miteinander verknüpft werden. 
Der Übergangszustand soll sich nicht allzu lange hinziehen, gleichzeitig sollen 
aber die Leistungen so bemessen sein, dass sie der Versicherung von allem 
Anfang an einen relevanten Wert geben. Die Übergangsregelung soll zudem 
möglichst einfach und klar sein. 
In Würdigung dieser Anforderungen sind wir dazu gelangt, eine Ordnung 
vorzuschlagen, bei der während 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Ver- 
sicherung die Hälfte der gesetzlichen Leistungen ‚ausgerichtet wird, unter 
Beschränkung auf diejenigen Leistungsberechtigten, in deren Person die 
Voraussetzungen zur Leistungserhöhung aus öffentlichen Mitteln zutreffen 
und für welche die ganze Versicherung ın erster Linie geschaffen wird. 
Zu den aus den Beitragseinnahmen der kantonalen Versicherungskasse be- 
strittenen‘ Leistungen hinzu erhalten diese Berechtigten die Hälfte des 
Zuschusses aus öffentlichen Mitteln. Nach Ablauf der 15 Jahre werden die 
laufenden Auszahlungen verdoppelt; die bisher ausgeschlossenen Personen 
erhalten die ordentlichen Leistungen der kantonalen Kasse, so dass von da an 
nur noch normale Versicherungsleistungen und Leistungszuschüsse zur Aus- 
richtung gelangen, Wir halten dafür, dass diese Ordnung am besten dem 
Postulat der Einfachheit und Klarheiß gerecht wird. Zudem entspricht sie 
weitestgehend der von uns gewählten finanziellen Organisation der Ver- 
sicherung. Während einer gewissen Reihe von Jahren werden aus den Ein- 
nahmen beschränkte Leistungen ausbezahlt, ünter Zurücklegung des Restes, 
und nachher die vollen Leistungen, ohne dass bis zum Aussterben der 
Bezüger von Übergangsleistungen- zwei Kategorien von Rentnern neben- 
einander hergehen, wie es der Fall ist, wenn man jenen bis zum Erlöschen 
ihrer Berechtigung weiterhin nur die beschränkten Versicherungsleistungen 
gewährt. Die Übergangszeit schliesst bei der vorgeschlagenen Lösung nach 
Ablauf von 15 Jahren absolut ab, während sie im zweiten Falle bis zum Ab- 
sterben des letzten Bezügers von reduzierten Leistungen in Erscheinung tritt. 
Man wird der vorgeschlagenen Ordnung gegenüber einwenden, dass sie 
speziell in der Hinterlassenenversicherung nicht recht befriedige. So be- 
greiflich es sei und gewiss auch allgemein verstanden werde, dass, um des Zu- 
standekommens des ganzen Werkes willen, derjenige, der überhaupt nie oder 
nur während weniger Jahre Beiträge bezahlt hat, in der Altersversicherung 
geringere Leistungen erhalte, so widerspreche es dem Wesen der Hinterlassenen- 
versicherung, dass Witwe und Waisen desjenigen, der in der Übergangsperiode 
verstirbt, wegen dieses zufälligen Umstandes nun für die ganze Zeit ihrer 
Berechtigung auch nur verkürzte Renten erhalten sollen, trotzdem er die Bei- 
träge bezahlt hat. Dies werde besonders die Hinterlassenen jüngerer Versicherter 
schwer treffen, während die Hinterlassenenversicherung ja gerade in solchen 
Fällen frühzeitigen Todes des Ernährers helfen wolle und oft ihre wertvollsten 
Wirkungen entfalte. Anderseits habe es keinen grossen Sinn und würde es
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Alters- Und Hinterlassenenversicherung. [Selbstverl.], 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.