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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Gruppe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

398 
Die Gruppe. 
lich auch die Gleichheitsmoral der Gruppe keine Geltung mehr. Nichts 
drängt dazu, jeden Menschen als gleichwertig gegenüber dem andern zu 
behandeln; vielmehr ist hier die innere Möglichkeit gegeben, an die 
Stelle des bloßen individuellen Führerverhältnisses das kollektive Herr- 
schaftsverhältnis zwischen den verschiedenen Teilgruppen treten zu 
lassen, bei dem die legteren von vornherein als ungleich nach ihren Wer- 
ten und ihren Rechten erscheinen. 
Verbreitet ist die Gesellschaftsmoral außerhalb der Gruppe 
"genauer außerhalb der persönlich fundierten Gruppe). Aber sie tritt 
noch innerhalb der Sozialwelt auf und nicht etwa im Verkehr mit der 
Sachwelt. In ihrer reinen Form zeigt sie sich gegenüber „Fremden“, so- 
weit diese nicht als bloße Sachen den dritten Typus darstellen. Ferner 
kann sie auch innerhalb des Stammes unter Volksgenossen auftreten, so- 
weit diese nicht durch Gemeinschaftsverhältnisse oder ihnen nahekom- 
mende Beziehungen miteinander verbunden sind. Soweit es sich freilich 
um die persönlich fundierte Gruppe mit ihrer kleinen Kopfzahl und 
ihren persönlichen Beziehungen zwischen allen Beteiligten handelt, ist 
für diesen Typus kein Raum. Anders bei der abstrakt fundierten 
Gruppe. Betrachten wir zunächst den Fall, daß sich die sozialen Be- 
ziehungen auf kleinere Teilgruppen beschränken, innerhalb deren enge 
persönliche Beziehungen bestehen, während die übrigen Genossen nur in- 
direkt, über das Ganze der Gruppe hinweg, zueinander Beziehungen 
haben. Es kommt hier der früher begründete Say zur Geltung, daß das 
Rechtsverhältnis bei fast allen Kulturen zwischen dem Gemeinschafts- 
und dem impulsiven Machtverhältnis nur eine eingeengte Existenz 
fristet. Nur für das Verhältnis der Teilgruppen zueinander, speziell 
der Herrenschicht zur Unterworfenenschicht, kommt sie in beschränktem 
Maße zur Anwendung, sofern die einmal geschaffenen (freilich durch 
rücksichtslosen Machtwillen geschaffenen) Verhältnisse nachträglich von 
Sitte, Tradition und Religion sanktioniert werden. — Ganz anders lie- 
gen die Verhältnisse bei dem zweiten Typus der abstrakt fundierten 
Gruppe, der die spätantike und die moderne Kultur angehören. Hier 
ist der Kreis von Menschen, die miteinander bei der Arbeit und Zer- 
streuung, weltlichen und religiösen Festen, militärischen und andern 
staatlichen Leistungen in Berührung kommen, weit über den Kreis der 
Sippengenossen und sonstiger nahestehenden Personen hinaus ausgedehnt 
and umfaßt auch einander völlig fernstehende Personen. Es wäre schwer 
zu sehen, wie unter solchen Verhältnissen ein geordnetes Zusammen- 
leben möglich wäre, wenn hier nicht die Gesellschaftsmoral zur aus- 
gedehnten Herrschaft käme. In der Tat ist der moderne Staat in aus- 
gesprochenem Maße ein Rechtsstaat und ebenso das Wirtschaftsleben des
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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