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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1784950556
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-170296
Document type:
Monograph
Author:
Syrup, Friedrich http://d-nb.info/gnd/130044288
Title:
Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Reimar Hobbing
Year of publication:
1928
Scope:
224 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Teil A. Die Verordnung über die Arbeitszeit und ihre Nebenverordnungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

ndende Jahr, mit 4307 Millionen Dollars Wert, 
eine Verdreifachung der Einfuhr Europas aus den 
Vereinigten Staaten gegenüber der Friedenszeit auf. 
Es war klar, daß, wenn nicht mit staatlichen Mit— 
teln eingegriffen wurde, die Anforderungen an den 
imerikanischen Markt und damit die Preise sich 
ins Ungemessene steigern würden. 
2. Die Frage der Brotgetreideversor— 
gung zur Zeit des Eintritts der Ver— 
einigten Staaten in den Krieg. 
Zur Zeit des Eintritts der Vereinigten Staaten 
n den Krieg befand sich der spätere Handelsminister 
herbert Hoover in Europa, um die Lage der 
Alliierten, insbesondere auf dem Gebiet der Roh— 
toff⸗- und Nahrungsmittelversorgung, zu studieren. 
Der Anfang mit der Nahrungsmittelkontrolle in den 
Vereinigten Staaten wurde an dem Tag gemacht, 
der dem Eintritt in den Krieg folgte, als der 
„Oounbil of National Defense“ in einem Telegramm 
an Hoover diesen bat, sein Ratgeber für das 
Nahrungsmittel- und Preisproblem zu werden. 
Hoover traf am 3. Mai 1917 in New NYork ein 
und richtete am folgenden Tage in einem Hotel in 
Washington eine Dienststelle mit einem Steno— 
graphen ein, aus der in kürzester Zeit die Food 
Administration hervorwuchs, die zur Zeit der Er— 
lassung der Food Control Act am 10. August 1917 
hereits einen Beamtenstab von 450 Personen auf— 
vies. Ohne besondere gesetzliche Ermächtigung hatte 
der Präsident am 17. Mai 1917 Hoover zum 
ood Administrator ernannt. Hoover legte in 
derschiedenen Kundgebungen der Offentlichkeit seine 
Auffassung von der Lage ohne Schönfärberei dar. 
Die Lage auf dem Gebiet der Brotgetreideversor— 
jung war danach verzweifelt. Hoo ver hatte von 
Furopa die Überzeugung mit nach Hause gebracht, 
daß die Alliierten mehr noch Nahrungsmittel als 
Menschen notwendig hätten und daß die Knappheit 
in Schiffsraum es notwendig machte, daß die Nah— 
rungsmittel in großem Maßstab von Nordamerika 
geliefert würden, da die Heranholung der gleichen 
Menge von Australien oder Argentinien zwei-— bis 
dreimal soviel Tonnage in Anspruch genommen 
haben würde. Mit sibirischem und russischem Brot— 
getreide war seit Versperrung der Dardanellen nicht 
zu rechnen. 
Die Länder der westeuropäischen Alliierten, Eng— 
and, Frankreich, Italien und Belgien, hatten in 
Friedenszeiten einen jährlichen Bedarf von 900 Mil— 
lionen Bushels (8S 244000 000 42) an Weizen, von 
denen in der Regel 550 Millionen Bushels (S rund 
149 Millionen Soppelzentner) durch Einfuhr gedeckt 
vurden, und zwar 100 Millionen Bushels ( 
27 Millionen Doppelzentner) durch Lieferung aus 
den Vereinigten Staaten und 450 Millionen Bushels 
— 122 Millionen Doppelzentner) aus anderen 
Ländern. Die Vereinigten Staaten erzeugen in nor— 
malen Zeiten 800 Millionen Bushels (S 217 Mil— 
lionen Doppelzentner) Weizen im Jahr. Der nor— 
nale Inlandsverbrauch liegt nahe bei 646 Millionen 
Bushels (8175 Millionen Doppelzentner), so daß 
der Nachfrage Europas gewöhnlich reichlich ent— 
sprochen werden konnte. Die Ernteschätzung zur 
Zeit des Kriegsausbruches lautete auf 635 Mil— 
ionen Bushels (8 172,8 Millionen Doppelzentner). 
s8 bestand deshalb keine Aussicht, mit der Ernte 
917 auch nur den eigenen Inlandsbedarf zu decken. 
Tatsächlich war die 1917 eingebrachte Weizenernte 
die schlechteste, die die Vereinigten Staaten seit 1911 
gehabt hatten. Hoover legte dar, daß sich die 
Alliierten bereits auf gekürzter Ration befanden, 
daß sie im nächsten Jahr über ihre eigene Ernte 
sinaus 500 Millionen Bushels Weizen (S 135 Mil— 
ionen Doppelzentner) und annähernd 1000 Mil— 
ionen Bushels (*5 270 Millionen Doppelzentner) 
ßetreide überhaupt unbedingt notwendig hätten. Die 
3pekulation hatte sich der Lage bereits bemächtigt. 
Ddie kommende Ernte war in großem Umfang durch 
kerminkäufe für die alliierten Regierungen in Be— 
hlag genommen. 
Die Abneigung der Regierung gegenüber der Er— 
assung von Preisvorschriften und das öffentliche Vor— 
irteil gegen Regierungspreiskontrolle konnten einer 
olchen Lage gegenüber kein Hindernis für einen Ein— 
griff mehr bilden. Das zu verfolgende Programm 
var Steigerung der Erzeugung und Stabilisierung 
»er Preise. Ohne besondere gesetzliche Vollmachten 
„urde die Lösung zunächst im Wege von Verhand— 
ingen mit den beteiligten Handelskreisen versucht. 
)ie Börsennotierung für Weizen Nr. 1 Northern 
3pring in Chicago war 1,58 8 per Bushel im Monat 
Närz und 2,58 8 im Juli mit dazwischenliegenden 
Zteigerungen. Tatsächlich waren im Terminhandel 
Wschlüsse zu bedeutend höheren Preisen gemacht 
orden. Durch Bekanntmachung des Board of 
rade in Chicago vom 11. Mai 1917 wurde das 
rieferungsgeschäͤst auf Maiweizen verboten und die 
bwicklung aller ausstehenden, Kontrakte zu dem 
Zatz von 3,is ß für den Bushel erzwungen. Der 
ur Unterstützung der nationalen Verteidigung er— 
ichtete Ausschuß der Getreidebörsen unterbreitete 
»oover einen Plan für eine Nahrungsmittel— 
ontrolle, nach dem die Regierung jede Bewegung 
on Nahrungsmitteln überwachen, einen Preis für 
Veizen festsetzen und diesen Preis für die Dauer 
es ganzen Erntejahres ohne Anderung aufrecht— 
rhalten sollte. Die Grundsätze, zu denen sich 
oover bekannte, waren 
1. Kontrolle der Ausfuhr, 
2. Maßnahmen, um die Spekulation zu über— 
wachen oder ganz zu beseitigen, 
Mobilisierung von freiwilligen Helfern zur 
UÜberwachung der Getreidepreise und zur För— 
derung der Ersparung im inländischen Ver— 
brauch, 
Dezentralisierung der Nahrungsmittelkontrolle 
durch Übertragung von möglichst weitgehenden 
Vollmachten an die bei den Regierungen der 
Einzelstaaten einzurichtenden Nahrungsmittel— 
kontrollämter 
3 
Er bannte die Panik mit dem Schlagwort, das er 
zusgab: „Pat Plenty, wisely, without. waste“ 
Eßt tüchtig, mit Verstand, ohne Verschwendung). 
Zeine Politik ging nicht auf eine absolute Preisfest— 
etzung. Die Grenze für die Preisbewegung sollte 
»er Grundsatz sein „reasonable margin of profit“ 
Gewinn innerhalb vernünftiger Grenzen). Diese
	        

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Die Reichseisenbahnen. Verlag von Julius Springer, 1919.
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