Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

Monograph

Identifikator:
173528923X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-111142
Document type:
Monograph
Author:
Kalckreuth, Eberhard von http://d-nb.info/gnd/133513874
Title:
Ernährung und Schutzzoll
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutscher Volksblatt-Verlag
Year of publication:
[1926]
Scope:
16 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Title page

Document type:
Monograph
Structure type:
Title page
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

298 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
innerhalb der Männergruppe selbst. Die in der Gesamtgruppe herr- 
schenden Bewertungen und Forderungen werden schon hier in dem Maße 
der Ungleichheit von der überlegenen Teilgruppe bestimmt; und dabei 
ist in gewissen Grenzen deren Sonderinteresse maßgebend, soweit da- 
Jurch nicht der Bestand der Gruppe und ein gewisses Maß von Gedeihen 
lieser Gesamtheit in Frage gestellt wird. In dem Maße also, in dem die 
Jlominierende Teilgruppe sich stärker von den übrigen abhebt und in 
'hrem Interesse sich einschneidender von ihnen sondert, nimmt die Sitte 
and ebenso natürlich Recht und Moral einen Klassencharakter an. 
Bei der Lebensordnung der Gruppe und speziell bei ihrem Recht ist 
Jemgemäß zwischen Form und Inhalt zu unterscheiden. Nach 
seinem Inhalt hat auch das Recht Anteil am Klassencharakter der Zu- 
stände, wo überhaupt Klassen existieren, ohne daß dieses dem naiven 
Menschen zum Bewußtsein kommt. Für ihn hat vielmehr das Recht 
schlechtweg die Eigenschaft der Gerechtigkeit. Wir wissen, welches An- 
sehen das Recht in gesunden Verhältnissen genießt, welche Verehrung 
es finden kann. Wir kennen eine Denkweise, für die das Recht geradezu 
stwas Mystisches und Heiliges ist. Daß der Inhalt, soweit er die Bevor- 
zugung eines Klasseninteresses vor einem anderen oder gar vor dem Ge- 
samtinteresse bedeutet, eine Verehrung nicht verdient, kommt freilich 
dem Richter wie dem Laien in der Regel garnicht zum Bewußtsein. Mit 
Recht dagegen wendet sich die Verehrung dem Willen zur Unparteilich- 
keit zu, der Unterwerfung eines konkreten Stoffes, gegebener Verhält- 
nisse, Taten und Ansprüche unter die Herrschaft eines strengen Systems 
von Normen, die alle persönlichen Affekte beiseiteschiebt und alle per- 
sönlichen Ansprüche und Interessen als nichtig erscheinen läßt gegenüber 
dem Soll der Norm. Für den Geseögeber mag nach einem treffenden 
Worte Radbruchs!) der Sat gelten: fiat justitia, ne pereat mundus. Der 
Richter dagegen und jede Anwendung des bestehenden Rechtes ist nor- 
malerweise von einer Auffassung des Gesegßes durchdrungen, auf die sich 
die Formel anwenden läßt: fiat justitia, pereat mundus. Wie stark durch 
dieses Verhältnis der Unterordnungstrieb in Bewegung gesebt wird, be- 
darf keines Wortes. Vorwiegend aber ist es nur die Form, die dem 
Walten der Macht auch im Rechtsleben Einhalt tut. Am deutlichsten 
können wir dies am neuentstehenden Recht sehen: das Recht ist in vie- 
len Fällen ein fixiertes Machtverhältnis; und nur durch die Fixierung der 
Macht wird es in die Sphäre des Idealen erhoben: im einzelnen Falle hat 
durch die Fixierung die Macht ihre Bedeutung verloren und muß sich 
der Norm unterordnen. Rechtszustände sind nach einem glücklichen 
Wort Niegsches Restriktionen des eigentlichen Lebenswillens, der auf 
1) Grundzüge der Rechtsphilosophie, S. 160.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Denkschrift Betreffend Die Neuregelung Der Handelspolitischen Beziehungen Deutschlands Zu Den Vereinigten Staaten von Amerika. [Mitteleuropäischer Wirtschaftsverein in Deutschland], 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.