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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
183051623X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-222122
Document type:
Monograph
Author:
Wood, Gordon L. http://d-nb.info/gnd/1239193688
Title:
Borrowing and business in Australia
Place of publication:
London
Publisher:
Oxford university press, H. Milford
Year of publication:
1930
Scope:
xv, 267 Seiten
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Part V. Australia during and after the great war
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 2 
„Anzeichen“ für jenes „mittelbar Erfahrene“ ist. Ein „Vorstellen“ be- 
sonderer Seele führt stets auf die Reihe der wirkenden Bedingungen 
„Gehirnzustand“ (als unmittelbare wirkende Bedingung) — „früheres 
eigenes Seelisches, dessen Gegenständliches jenes des Vorstellens ist“, 
zurück, so daß das „Vorstellen“ stets ein „Wiederhaben“ unter anderen 
Bedingungen als des früheren Habens jenes Gegenständlichen ist. „Vor- 
stellung“ ist das im besonderen Vorstellen Gegenständliche, „Eigen- 
vorstellungsgedanke“ ist der Gedanke besonderer Seele, daß sie 
besondere „Vorstellung“, nicht „Wahrnehmung“ habe. 
„Denken“ ist stets ein „Mehreres haben“ und zwar entweder 
ein „Mehreres in Einheit haben“ oder ein  „Mehreres in Beziehung“ 
haben, „Denken“ ist also ein „Bestimmen“. „Gedanke“ nennen wir 
das in besonderem Denken Gewußte. „Denken“ ist entweder „logisches 
Denken“, nämlich „wahr denken“ oder „psychologisches Denken“, 
nämlich „glauben“, „meinen“, „wähnen“. „Zuständliche Bestimmt- 
heit“ ist entweder „Lust“ oder „Unlust“. „Gegenständliches der zuständ- 
lichen Bestimmtheit“(„Lust-Gegenständliches“ oder„Unlust-Gegen- 
ständliches“) nennen wir jenes Etwas, an welchem Lust oder Unlust 
besteht. „Lust“ und „Unlust“ weisen „Gradunterschiede“ auf, da Lust 
oder Unlust an einem und demselben Gegenständlichen bald „stärker“, bald 
„schwächer“ sein kann. Vom Gegebenen „Bestimmtheit“ unterscheidet sich 
das Gegebene „Eigenschaft“, Jede „Eigenschaft“ eines Einzelwesens 
ist nämlich nichts anderes als eine „Bestimmtheit dieses Einzelwesens in 
besonderer Beziehung“, nämlich eine Bestimmtheit als wirkende oder 
grundlegende Bedingung für besondere Wirkung. Jede Bestimmtheit 
aber, mit Ausnahme der „Subjektbestimmtheit‘“, stellt eine Einheit von 
identischem Allgemeinen und besonderndem Allgemeinen dar, die „Sub- 
jektbestimmtheit“ allein ist nicht „Einheit“, sondern „Einfaches“, in 
der „Subjektbestimmtheit“ sind alle Seelen in allen ihren Augenblicken 
einander gleich. Jedes Einzelwesen ist also eine Einheit von be- 
sonderen Augenblicken im Nacheinander, jeder Einzelwesen- 
augenblick ist eine Einheit von besonderen Bestimmtheiten 
im Zugleich, und jede Einzelwesenbestimmtheit, mit Ausnahme der 
„Subjektbestimmtheit“, ist eine Einheit von identischem Allge- 
meinen und besonderndem Allgemeinen im Zugleich, woraus 
sich ergibt, daß auch Einzelwesen als Einziges nur durch Allgemeines 
bestimmt werden kann. 
„Allgemeines“ ist entweder „einfaches Allgemeines“ oder 
„Allgemeines als Einheit“, „Einfaches Allgemeines“ ist jenes All- 
gemeine, das nicht in andere Allgemeine zergliedert werden kann, 
„Allgemeines als Einheit“ ist jenes Allgemeine, das in andere All- 
gemeine zergliedert werden kann. Allgemeines, das eine Einheit ist, 
ist wieder entweder ein „in einfache Allgemeine zergliederbares
	        

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Bericht Der Zentralstelle Zur Beschaffung Der Heeresverpflegung Für Die Zeit Bis Zum 30. April 1916. [Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung], 1916.
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