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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1831284952
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-225876
Document type:
Monograph
Author:
Meeker, James Edward http://d-nb.info/gnd/126597340
Title:
The work of the Stock Exchange
Edition:
Revised edition
Place of publication:
New York
Publisher:
The Ronald Press Company
Year of publication:
[1930]
Scope:
XVI, 720 Seiten
Illustrationen, Diagramme
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapter IV. The distribution of securities
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

568 
Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dem gleichen Berufszweige ange 
hören, obligatorisch sein. Es soll jedem freistehen, dem Berufsverbande 
beizutreten oder nicht, doch darf niemand den Verordnungen des 
Berufsverbandes entgegenhaudeln, damit den Mitgliedern keine 
Konkurrenz durch Verschlechterung der Arbeitsbedingungen gemacht 
werden könne. Heute gilt die Formel: „Freie Assoziation innerhalb 
der organisierten Berufe 1 ).“ 
Wenn die Liberalen sich darüber aufregen, daß einfache private 
Genossenschaften gesetzgeberische Macht erhalten sollen, so antwortet 
man ihnen, daß die Arbeitsgemeinschaft eine ebenso natürliche 
und notwendige Genossenschaftsform sei, — worunter zu verstehen 
ist, eine von einer freiwilligen Übereinstimmung der Beteiligten ebenso 
unabhängige Genossenschaftsform, — wie die Wohnsitzgemeili 
sch a ft. Nun gibt aber jedermann zu, daß alle Einwohner der 
gleichen Gemeinde sich dem Gesetz der organisierten Mehrheit unter 
werfen müssen. Warum sollte das nun in der Korporation, in 
dem Berufsverbande, anders als in der Gemeinde sein? 2 ) 
Man geht sogar so weit, den Berufsgenossenschaften eine offizielle 
politische JRolle zuzusprechen, indem man ihre Organisation zur Basis 
eines neuen Wahlsystems macht, zum wenigsten für eine der beiden 
Kammern. 
Es ist etwas schwierig, — doch auf keinen Fall schwieriger, als 
*) Dieses Programm wird besonders in Österreich, einem der Länder, in denen 
der soziale Katholizismus ziemlich mächtig ist, empfohlen. Das Zunftwesen ist 
dort in Wirklichkeit niemals verschwunden, und man hat seit einigen Jahren ver 
sucht, ihm — wenigstens in den kleinen Industrien — ein neues Leben zu geben, 
und zwar in der Porm von Zünften mit für alle Mitglieder des Berufs obligatorischen 
Statuten. 
2 ) „Die erstere (die Gemeinde) ist zu jeder Zeit organisiert gewesen; die zweite 
nicht. Warum? In beiden Fällen stellen sich besondere Verhältnisse ein, entstehen 
ähnliche Bedürfnisse, treten erzwungene Konkurrenzen, Interessenverbindungen und 
-gegensätze auf, eine Gesamtheit von Beziehungen, deren Koordination auf Grund 
einer regelmäßigen normalen Ordnung notwendig ist, um alle zu schützen und 
einem jeden die Fähigkeit zu gewährleisten, sein Ziel zu verfolgen (Henki Lorin, 
Principes de l’organisation professionelle, L’Association Catho- 
lique, 15. Juli, 1892). 
Man kann hierauf allerdings antworten, daß in der Gemeinde die Mehrzahl den 
Ausschlag gibt, während in der freien Korporation dies oft die Minderheit sein würde. 
Dem kann andererseits entgegengehalten werden, daß in der Gemeinde die sogenannte 
Mehrheit des Gemeinderats, die regiert, oft nur eine Minderheit von Wählern ver 
tritt, und noch dazu eine im Verhältnisse zur Gesamtheit der Einwohner viel ge 
ringere Minderheit, besonders wenn man die Frauen dazu rechnet, die kein Stimm 
recht haben; — und übrigens auch, daß dem Berufsverbande, mit dem Tage, an 
dem seine Vorschriften obligatorisch sein würden, ohne Zweifel die Mehrheit und 
sogar die Gesamtheit der Arbeiter des betreffenden Berufes angeboren würde.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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