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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

Full text: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
834699508
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-88487
Document type:
Monograph
Author:
Zauschner, E.
Title:
Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Beck
Year of publication:
1871
Scope:
1 Online-Ressource (LVII, 525 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

430 . 
Die Gruppe. 
am leichtesten eintritt. Ernst Große rühmt einmal den Tänzen der Naturvölker, die 
durchweg einen ausgesprochenen Gemeinschaftscharakter besigen und vorübergehend 
die ganze Gruppe in eine einheitlich bewegte und beseelte Masse verwandeln, mit 
Recht ihre sozialisierende Wirkung nachl). Ebenso wichtig sind z. B. bei uns jene 
Schütßengesellschaften und Sängervereine gewesen, von denen man halb scherzhaft ge- 
sagt hat, sie haben Deutschland zusammengesungen und zusammengeschossen. Das 
gleiche gilt von allen Arten von Festessen und Diners, ebenso von gemeinschaftlichen 
Ausflügen und ähnlichen geselligen Veranstaltungen von Menschen, die sonst nur durch 
die Arbeit verbunden sind. Sehr feinsinnig hat Durkheim die sozialisierende Kraft 
der kultlichen Tänze der australischen Eingeborenen zergliedert. (Les formes elemen- 
taires de la vie religieuse bes. Seite 300 fg.) Freilich schießt er über das Ziel hin- 
aus mit seiner Annahme, das Gemeinschaftserlebnis beseelige den Einzelnen in einer 
solchen Weise, daß er den Anlaß dafür in einer übernatürlichen Macht sucht, die er in 
gewissen Objektivitäten der Gruppe (dem kultlichen Apparat) verkörpert findet. 
Aber die Bedeutung des Erlebnisses an sich ist von ihm mit Recht betont worden. 
Ja man kann sagen: die Ausweitung des Ichbewußtseins und des Selbstgefühles über 
die Gruppe haben einen so hohen Erlebniswert, daß sie vielfach um ihrer selbst 
willen gesucht werden. Manche Vereinigungen, mögen sie sich auch einen bestimmten 
Zweck zulegen, haben in der Tat kaum einen andern Sinn, als daß das Gemeinschafts- 
erlebnis ihren Selbstzweck ausmacht. Wir bezeichnen derartige Vereinigungen nach 
Art mancher Klubs und Bünde wohl als Gruppen von Spielcharakter. 
Viertens besigt der gentilizistische Typus eine starke Neigung zur 
Vergegenständlichung der Gruppe durch materielle Ge- 
bilde. Die Fahne repräsentiert so das Regiment für das Auge und für 
das Gefühl, wie wir schon früher ($ 36,,) ausgeführt haben. Die Reichs- 
kleinodien des deutschen Mittelalters nennt Simmel (Soziologie S. 425) 
mit glücklichem Griff „die Sichtbarkeit des Reichsgedankens und seiner 
Kontinuität“. Man denke ferner an die Rolle, die der Landbesig für 
das Gruppenbewußtsein der patriarchalischen Großfamilien und ebenso 
der Adelsfamilien gespielt hat, an die Bedeutung von Kirchen und 
Kapellen für religiöse Gemeinschaften, an diejenige eigener Institute für 
wissenschaftliche Bestrebungen oder eines eigenen Hauses oder eigenen 
Vermögens für einen Verein. In derselben Weise wirkt das Amt, ge- 
nauer der Beamtete auf die Förderung des Gruppenbewußtseins ein. Der 
Beamtete ist eine Person, die als solche anschaulich gegeben ist, ihre Be- 
deutung aber in ihrer Funktion besigt. So ist in der Person des Vorsigen- 
den einem Verein seine Einheit unmittelbar vor. Augen gestellt. In 
überwältigender Weise gilt dasselbe von der Person des Monarchen für 
die staatliche Gemeinschaft in allen patriarchalischen Verhältnissen. Auch 
auf diese Objektivgebilde finden unsere früheren Betrachtungen ($ 36,,) 
über die dreifache Funktion solcher Gebilde in der Richtung der Fixie- 
rung, Isolierung und Verdichtung der Gruppenerlebnisse sinngemäße An- 
wendung. Eine solche Vergegenständlichung, wie wir sie eben betrachtet 
1) Ernst Große, Die Anfänge der Kunst, S. 219.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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