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Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russisch-Polen und dem Deutschen Reiche und die sich daraus für den Friedensschluss ergebenden Folgerungen

Monograph

Identifikator:
844773522
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50582
Document type:
Monograph
Author:
Tissot, Victor http://d-nb.info/gnd/117628085
Title:
La Hongrie de l'Adriatique au Danube
Place of publication:
Paris
Publisher:
Plon
Year of publication:
1883
Scope:
1 Online-Ressource (412 S., [12] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapitre XIV
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russisch-Polen und dem Deutschen Reiche und die sich daraus für den Friedensschluss ergebenden Folgerungen
  • Title page
  • Größe und Bevölkerung
  • Religionsbekenntnis
  • Volksbildung
  • Städte
  • Verteilung des Grund und Bodens
  • Landwirtschaft
  • Viehbestand
  • Forstwirtschaft
  • Holzstatistik
  • Industrie
  • Textilindustrie
  • Montanindustrie
  • Zinkhütten
  • Metallindustrie
  • Zementindustrie
  • Chamotteindustrie
  • Kalkindustrie
  • Branntweinbrennereien
  • Zuckerfabriken
  • Sonstige Industrien
  • Handel
  • Verkehrswesen
  • Arbeiterfrage
  • Arbeiterorganisationen
  • Schlußfolgerungen
  • Contents

Full text

188 VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein veräußerte Last des Getreides. Er hat den Erlös an seinen Kommittenten Ludolf de monte, oder in dessen Auftrage an Hermann de Monasterio abge- führt; — da bricht die Buchung über den weiteren Verlauf des Geschäftes ab, aus einem Grunde, der sich von selbst ergibt, wenn man den übrigen Inhalt des Büchleins kennt. Da heißt es zunächst, an dessen anderem Ende zu beginnen. Auf f.13b, in umgekehrter Beschriftung, stehen einige Einträge, die H. W. nach Ostern 1331 eintrug, als er im Begriffe stand, nach Flandern zu reisen. Sein Schwager J. C. schuldete ihm damals einen Betrag von 6}, seiner eigenen Ehefrau ließ er 20 m. d. und 18 floreni zurück. Vor allem aber: in Lübeck hinterließ er 53 Stück irisch Tuch, und 19 weitere hatte er an Got Albus in Thorn ge- sandt, damit dieser sie für ihn verkaufe. Von dem, was mit diesen 72 Stück Tuch weitergeschah, berichten nun die Einträge von f. 12b (umgekehrte Beschriftung)®®) an; und diesmal ist es des Schwagers, J.C’s. Hand, die über das H. W. gehörende Tuch die notwendigen Eintragungen vornimmt. Fünf Eintragungen seiner Hand berichten von Verkäufen von im ganzen 6 Stück dieser Tuche (4mal 1 Stück, 1mal 2 Stück). Außerdem aber gibt er dem uns bereits von dem Getreidegeschäft her bekannten Ludolf de monte 13 Stück am Vitustag®) zu sendeve, als Sendegut, „ex parte‘ seines Schwa- gers H. W. mit nach Schonen. Im Spätherbst 1331 kam H. W. aus Flandern zurück. Von diesem Augen- olick an hören die Einträge von der Hand J. C’s. über das Tuchgeschäft auf. Aber H. W. hat jetzt verschiedenes darüber einzutragen. Er macht Inventur über den Bestand an irischem Tuch. Got Albus in Thorn schuldet ihm noch den Erlös für die ihm zum Weiterverkauf übersandten 19 Stück, 1 Stück ver- kauft er selbst und hat dann noch in Lübeck einen Bestand von 33 unver- kauften Stücken??). Seine Magd ersteht davon ein Stück: 25 weitere kauft Hermann Warscowe auf einen Posten. Noch 1332, im Mai, schickte er von dem alten Bestande 2 Stück in einem Warenballen seines Schwagers J. C. an Eberhart Holsete, damit dieser sie ihm verkaufe. Von den noch ver- bleibenden 5 Stück erfahren wir nichts mehr; die Einträge über das Tuch- yeschäft brechen hier, wo der Eigentümer des Tuchs, H. W., die Einträge vornimmt, ebenso ab, wie es bei dem Getreidegeschäft der Fall war, als J. C. über das ihn allein angehende Geschäft Einträge vorzunehmen hatte. Die Einträge konnten in beiden Fällen abbrechen, weil sie nichts mehr mit dem zigentlichen Zweck des vorliegenden Büchleins zu tun hatten. Dieser Zweck wird aus der Art, wie das Getreide- und Tuchgeschäft in ihm behandelt sind, ersichtlich: Die beiden Schwäger haben sich für die Abwicklung bestimmter Geschäfte gegenseitig vertreten). Nun kam es darauf an, sich einander Rechenschaft über das abzulegen, was der eine Schwager für den andern inzwischen für Geschäftsvorgänge unter- nommen hatte. Das und nichts anderes war die Aufgabe des erhaltenen Heftleins.

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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