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Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Bibliographic data

Object: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
869930397
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-49420
Document type:
Monograph
Author:
Kemmerer, Edwin Walter http://d-nb.info/gnd/101827717
Title:
Postal savings
Place of publication:
London
Publisher:
Humphrey Milford
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 176 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Appendix A - The United States postal savings act and its amendments
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

• 18 
also um eine Zentralisation der Invalidenversicherung in finanzieller und 
verwaltungstcchnischer Beziehung. 
Ganz anders die Regierungsvorlage über die Sozialversicherung. Sie voll 
zieht in ihrer Begründung einen überraschenden Szenenwechsel, für welchen ich nur 
die folgende Erklärung finden kann. 
Es gibt nicht wenige parlamentarische Gegner einer zentralisierten Ver 
waltung der Sozialversicherung. Diesen gilt wohl die Ausführung der Regie 
rung, daß lediglich eine Riskengemcinschaft, keineswegs eine Vcrwaltungsgemcin- 
schaft von ihr geplant sei. Die Regierung argumentiert so, daß der verbissenste 
Autonomist, wenn cs zu seinem Vorteil ausschlägt, sich wohl die gemeinsame 
Tragung der Lasten gefallen lassen werde, sobald nur die Gefahr einer von Wien 
geleiteten zentralen Verwaltung ausgeschlossen ist. 
Wie erhärtet aber die Regierung ihre Behauptung von der dezentralisierten 
Verwaltung? Sie verweist darauf, daß die Vorschreibung und Einhebung der 
Beiträge durch die Bezirksstellen, die Zuerkcnnung und Auszahlung der Renten 
durch die Rentenkommissionen und Unfallversichcrungsanstaltcn geschehen werde. 
Die Zentralstelle behalte nur die oberste Leitung, die Ueberwachung der Außen 
organe und die Verwendung eines Teiles der Kapitalsanlage. Sie werde auch 
nur einen kleinen Beamtenkörper erfordern. Durch die Landesstellen werde über 
dies den berechtigten Sonderinteresscn der einzelnen Länder Rechnung getragen. 
Aber das stramm zentralistische „Programm" hat ja ebenso wie die Re 
gierungsvorlage die Vorschreibung und Einhebung der Beiträge, die Zuerkennung 
und Auszahlung der Renten nicht der Rcichsaustalt, sondern den Krankenkassen 
(statt der Bezirksstcllen), den Rentenkommissioncn und Unfallversichcrungsanstalten 
übertragen. Die Abweichungen zwischen den beiden Entwürfen bestehen daher 
lediglich in der Schaffung der Bezirks- und Landesstellcn. 
Wo ist da aber ein Uebergang von der zentralisierten zur dezentralisierten 
Verwaltung? Beide Gesetzesprojekte streben doch offenbar das gleiche Ziel auf 
dem gleichen Wege an. Die Regierungsvorlage ist nur bemüht, allen politischen 
Geschmacksrichtungen scheinbar Genüge zu leisten. Es ist also nur ein Spiel mit 
Worten, wenn die Regierung den Plan einer Zentralisation leugnet. Die Jnva- 
lidenrentcnkasse kann natürlich nicht selbst im ganzen Reiche die Beiträge vor 
schreiben und einhcbcn. Sie muß dies den Bezirksstellen übertragen. Die Be 
schlüsse der Rentenkommissionen bedürfen der Einstimmigkeit, also auch der Zu 
stimmung des ernannten Vorsitzenden, sonst geht die Entscheidung an die Jnva- 
lidcnrentenkasse über. Soweit die Rentenkommissionen den Intentionen der 
Reichsanstalt nicht entsprechen, kann ihnen die Entscheidung abgenommen werden. 
Die Landcsstcllen sind in Wirklichkeit nur ein ziemlich plumpes Lockmittel für 
alle, die „auf die berechtigten Sonderinteressen der im Reichsrate vertretenen 
Königreiche und Länder" schwören. 
Wie die Regierung die beabsichtigte Zentralisation begründet. 
Wie sucht nun die Regierungsvorlage die Schaffung einer Reichsrentenkasse 
und die dadurch geplante Zentralisierung der Alters- und Invalidenversicherung 
für ganz Oesterreich zu rechtfertigen? Die Erfahrungen, die man im Deutschen 
Reiche mit der Invaliden- und Altersversicherung bisher gemacht hat, weiß die 
österreichische Regierung mit apodiktischer Gewißheit auf ein ganz bestimmtes 
Moment zurückzuführen. Sic findet die Ursache der nngünstigcn oder günstigen 
finanziellen Lage der Anstalten „hauptsächlich" in den Wirkungen der verschiedenen 
Altcrsvertcilung bei den verschiedenen Landesvcrsicherungsanstalten mit über 
wiegend ländlichem oder städtischem Charakter.
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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