Full text: Responsible government in the Dominions (Vol. 2)

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S 
§2 
B ez eichnung d er Waren 
8. Wir behalten Uns vor, durch allgemeine 
Verwaltungsverordnung unter den erforder- 
lichen Vorsichtsmaßregeln Befreiung vom 
Einfuhrzoll für zu dieser Position gehörende 
Waren zu gewähren, die für die Herstellung 
von Erzeugnissen verwendet werden, die bei 
der Einfuhr keinem oder einem niedrigeren 
Zoll unterliegen als er gemäß dieser Position 
für die bei Herstellung erforderlichen Waren 
zu zahlen ist. 
Feuerwerkskörper. 
Bengalische Streichhölzer, Schwärmer, 
Frösche, Römische Kerzen, und mit Ausnahme 
von nicht „verpackten“ Chemikalien, andres 
ähnliches Zimmer- und Festfeuerwerk. . .. ... 
Wappenschilder, Aushängeschilder, Werbe- 
schilder, Werbebilder [reelameplaten], 
Nummerplatten, : Namenschilder, Text- 
schilder und andre Platten, Bretter und 
Schilder, die wegen der darauf ange- 
brachten Aufschriften, Ziffern, Buchstaben, 
Zeichen oder andren derartigen Bezeich- 
siütttutr Virgenrg cee kehrt 
dienen, einschließlich der mit Jnuschriften 
versehenen Grabsteine und ähnlicher Gegen- 
stände, sowie Nummertafeln für elektrische 
Klingeln, Fahnen und. Flaggen. ......... 
Sonderbestimmung. 
Waren, die der Beschreibung der Position133 
unter I entsprechen oder auf Grund ihrer 
Zusammensetzung zu Position 85 oder zu Po- 
sition 97 gehören, fallen nicht unter diese 
Position. 
Wasfen und Verteidigungsmittel und 
Jagd-, Schieß- und Fechtbevarf sowie 
Spreng- und Zündmittel. 
1. Gewehre, Büchsen, Karabiner, Revolver, 
| Pistolen und andre Handfeuerwaffen (ein- 
' schließlich der Gänserohre, der Ammoniak- 
oder Hundepistolen, der sogenannten Luft- 
und Schießbudengewehre und ähnlicher Gegen- 
stände), und fertiggestellte Kolben, Läufe, Pa- 
tronen- und Kugelmagazine [Mehrladevorrich- 
tungen] dafür, sowie Harnische und Teile von 
Harnischen (einschließlich der Kopf-, Fuß-, 
Bein- und Armbekleidung und der Tragschilve) 
II. Degen, Säbel, Bajonette, Florette, 
Schwerter, Dolche [ponjaards, Kurzdegen], 
Krise, Kleewangs, Dolche [dolken], Piken, 
Hellebarden, Lanzen und andre blanke Waffen 
und Griffe [Gefäße], Klingen, Scheiden und 
Quasten [Troddeln] dafür; Fechtsstöcke, Gummi- 
knüppel und andre Waffenstöcke; Tolschläger 
und Schlagringe; andre ähnliche Waffen und 
Verteidigungsmittel sowie Brustschüter für 
Fechter, Scheiben, Wurftauben, Lockvögel und 
nprtt ähnlicher Jagd-, Schicß- und Fecht- 
edatf.. ...er ae s n e r o z e t s > > 
| s Bogen und Pfeile ...es cpr: 
, Ww. Schrot-, Kugel- und alle andren Pa- 
tronen für Handfeuerwaffen, Patronenhülsen 
aus Papier, Zündspiegel [perenssies], Zünd- 
hütchen, Zündblättchen und Zünd-[blättchen-] 
streifen sowie Knallkapseln [-patronen zur 
ZReichengebung] ..........- r istfis 
140 
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Wert 
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8 v H 
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;: 
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B ez eichnung d er Waren 
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VI. Spreng- und Zündmittel einschließlich 
des Schießpulvers: 
a. Schießpulver ...... ...... ...t! 
h. übrige Waren, mit Ausnahme von Dyna- 
mit, das abgabefrei zugelassen wird: 
verpackt oder in Tafelform ....... 
Sonderbesstimmungen. 
1. Waren, die zur Ausschmückung ver- 
wendet werden oder nur zum Bühnen- oder 
Maskeradengebrauch geeignet sind, gehören 
auch zu dieser Position. 
2. In Spazierstöcken geborgene Degen und 
Gummiknüppel sind gemäß Position 98 zu 
verzollen; zusammenklappbare oder zusammen- 
schiebbare Waffenmesser gemäß Position 88. 
Sogenannte Schieß- [koeienpistolen] oder 
Schlachtmasken gehören nicht zu dieser Position. 
3. Wir behalten Uns vor, durch allgemeine 
Verwallungsverordnung, unter den erforder- 
lichen Vorsichtsmaßregeln Befreiung vom Ein- 
fuhrzoll für die Spreng- und Zündmittel zu 
gewähren, die im Berabau verwendet werden. 
143 
Waschbecken aus Porzellan oder Stein- 
gut, auf Fußgestellen [Sockeln] oder Füßen 
befestigt oder nicht, einschließlich der soge- 
nannten Wasserleitungswaschvorrichtungen 
sowie versetbare Wandhängewaschvorrich- 
tungen [Becken mit Wasserkasten] und Wastch- 
tisch-- und Nachttischbestecke, und Teile von 
sLaschtifch: und Nachttischbestecken von aller- 
ei Art 
144 
Watten. aller Art," einschließlich" der heil- 
kräftigen Watte, Zellstoffwatte ! und ähn- 
licher Watten. 
I. Geheftet auf Mussselin, Gaze oder andre 
zu Position 85 gehörende Stoffe oder damit 
verbunden ...... «o e. tt 
II. Andre: 
verpackt oder in Tafelform einschließlich 
der sogenannten Tampons ............. 
* Wiegewerkzeuge[-vorrichtungen] und das, 
was dazu gehört. 
I. Ladentischwags chalen,Tafelwagen, Brücken- 
wagen und andre Wiegewerkzeuge, mit denen, 
wie bei den genannten, das Gewicht irgendeines 
Gegenstands vermittels auf das Werkzeug zu 
legender Gewichte bestimmt wird; mit den 
dazu gehörenden Gewichten versehen oder nicht 
II. Wiegewerkzeuge, bei denen das Gewicht 
des gewogenen Gegenstands von einer an 
dem Werkzeug angebrachten Einteilung [Skala] 
abgelesen? werden kann oder; vermittels eines 
Zeigers oder auf andre Weise kenntlich ge- 
macht wird einschließlich der selbsttätigen 
Wiegevorrichtungen [Wiegeautomaten], die 
nur nach Einwurf eines Geldstücks oder eines 
andren Gegenstands ; in Tätigkeit treten, und 
der sogenannten Taschenschnellwagen ...... . 
III. Wiegewerkzeuge, die bei Verwiegung 
eines Gegenstands an Stelle des Gewichts 
den Preis, die zu zahlende Fracht oder irgend- 
eine andre Andeutung oder Anweisung geben, 
die mit dem Gewicht des Gegenstands in 
Verbinduna steht. .. ..... - 
147 
[Masta] Holl 
Wert 
8 v H 
fl. 7,50 
100 kg 
Fl 
Wert 
8 v H 
8 v H 
8 v H 
K v H 
Q n Q 
K n 
11 
K v H
	        
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