§ 1. Begriff der Hausinduftrie
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fatz feiner Produkte nur durch anderweitige kauf-
männifche Vermittlung erreicht!“ 1 )
Unter Beibehaltung des Schmollerfchen Gedankens, da(z der Abfatz der
Produkte durch einen andern etwas Wefentliches in der Hausinduftrie fei,
hat fpäter S t i e d a * 2 ) außerdem die Tätigkeit im eignen Heim als weiteres
Wefenselemcnt betont. Das ift nun freilich dahin zu erweitern, dafz auch die
Arbeit im Haufe eines Dritten darunter zu verftehen ift, fofern fie nur nicht
in der Produktionsftätte des Verlegers felbft gefchieht.
Die beiden angeführten Momente — der Abfatz der Produkte durch den Ver
leger und die Arbeit im eignen Haufe — fcheinen in der Tat das Wefentliche
in der Hausinduftrie zu bilden. Sie erklären urfächlich die verfchiedenften
Merkmale, die man bei der Hausinduftrie hier mehr, dort weniger wahrnimmt
und die häufig genug mit Wefensmomenten verwechfelt werden, wie z. B. die
Abhängigkeit vom Verleger, die foziale Lage, die technifche Geringwertigkeit
ufw. Anderfeits genügen die beiden Momente vollftändig, um die Hausinduftrie
von den Grenzgebieten, Fabrik und Handwerk, zu unterfcheiden. Wir defi
nieren demnach die Hausinduftrie oder Heimarbeit als die g e w e r b 1 i c h e
Tätigkeit, die der Produzent in der eignen Wohnung
oderWerkftätte oder auch in demHaufe eines Dritten
für den Unternehmer (Verleger) verrichtet, der die
Produkte auf den Markt bringt und abfetzt. 3 )
Welche Bedeutung in der Hausinduftrie der Abfatz der Produkte durch
den Unternehmer (Verleger) hat, wird am eheften klar, wenn wir mit Bücher
von dem früher mehr als jetzt gebräuchlichen Wort „Verlag“ ausgehen. 4 ) Verlag
ift gleichbedeutend mit Vorlage, Vorfchufz. Der Verleger ift der reiche
Kaufmann und Kapitalift, der den kleinen Produzenten den Kaufpreis ihrer
Produkte fo lange vorfchiefzt, bis diefe an ihre Konfumenten gelangt find.
Häufig aber fchiefzt der Verleger nicht blofz den Kaufpreis der Produkte vor,
') 0. S chmo! U r, Grundriß der allgemeinen Volkwirtfchaftslehre, Leipzig
1908, I 3 104 Vgl. auch 481 ff.
2 ) a. a. 0.
3 ) Zur Definition der Hausinduftrie vgl. au|zcr Schmoller und Sticda befonders
K. Bücher, Art. ,, Hausinduftrie“ im Wörterbuch der Volkswirtfchaft 8 , und Art.
,, Gewerbe* ‘ im Handwörterbuch der Staatswi ffenfehaften 8 ; E. v o n Philippovich,
Grundrijz der politifchen Ökonomie II 4 , Tübingen 1909, 145 ff; 0. Schönberg,
Handbuch der politischen Ökonomie II 4 , Tübingen 1897, 488; E. Schwiedland,
Ziele und Wege einer Heimarbcitergefetzgcbung 2 , Wien 1903, 42; R. L i e f m a n n,
Über Wefen und Formen des Verlags, Freiburg 1899; W. S o m b a r t, Art. „Verlags-
mduftrie“ im Handwörterbuch der Staatswiffenfchaften 8 ; R o f c h e r - S t i e d a,
Nationalökonomie des Gewerbfleifzes und Handels 8 , Stuttgart 1913. 145 ff.
4 ) K. Bücher, Die Entftchung der Volkswirtfchaft 5 , Tübingen 1906, 175.