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erbe galt als die direkte Fortsetzung der gesamten vermögensrechtlichen Persönlichkeit
des Erblassers, .überzeugend weist er dann nach, wie das altgermanische
Erbrecht in der Vorstellung wurzelte, daß die gesamte Familie
und nicht der gegenwärtige Inhaber Eigentümer des Vermögens sei.
Da heute diese alten Auffassungen längst verschwunden seien, so bedürfe
das private Erbrecht einer grundlegenden Umgestaltung. Das heutige Errecht
beruhe auf „der Familie als Staatsinstitution", auf „dem die Vermögenshinterlassenschaften
regelnden allgemeinen Willen des Staats." Daher
sei heute „Regelung der Hinterlassenschaft von Sozietätswegen" Naturrecht.
(S. 586, Band V, 2. Teil.) In diesem selben Werke sucht dann Lassalle
auch den Nachweis zu erbringen, daß mit dem Fortschritt der menschlichen
Kultur die Sphäre des Privateigentums immer mehr eingeengt werde und
kommt dann zu dem Schluß „in sozialer Beziehung steht die Welt vor der
Frage, ob heute, wo es kein Eigentum an der unmittelbaren Benutzbarkeit
eines anderen Menschen mehr gibt, ein solches auf seine mittelbare Ausbeutung
existieren T^Ite; d. h. gründlich, ob die freie Betätigung und Entwickelung
der eigenen Arbeitskraft ausschließliches Privateigentum des Besitzers
vom Arbeitssubstrat und Arbeitsvorschuß (Kapital) sein und ob folgeweise
dem Unternehmer als solchem und abgesehen von der Remuneration
seiner geistigen Arbeit, ein Eigentum am fremden Arbeitswerte (Kapitalprämie,
Kapitalprofit), der sich bildet durch die Differenz zwischen dem Verkaufspreise
des Produkts und der Summe der Löhne und Vergütungen sämtlicher,
auch geistiger Arbeiten, die in irgendwelcher Weise zum Zustandekommen
der Produkte beigetragen haben, zustehen solle."
Hier finden sich also allerdings starke Anklänge an das strengfozialistische
Endziel des Wegfalls des Privateigentums an den Produktionsmitteln, aber
auch hier wieder wird ganz und gar unmarxistisch es als eine diskutable
Frage bezeichnet, ob es wünschenswert sei, solches Privateigentum beizubehalten
oder, abzuschaffen, während Marx und sein Schüler den naturnotwendigen
Fortfall des Privateigentums an den Produktionsmitteln als von
selbst eintretend voraussagen.
Im übrigen aber hat Lassalle in seinem gesamten öffentlichen Auftreten
stets „in diametralem Gegensatz zu Marx . . . den idealistischen, staatssozialistischen,
sozialreformerischen Standpunkt im Gegensatz zu dem materialistischen,
antistaatlichen und revolutionären Programm von Karl Marx
vertreten". (Diehl, Sozialismus, Kommunismus und Anarchismus S. 402.)
Immer und immer wfeder rief >er zwecks Verwirklichung der von ihm geiorderten
Reformen die Hilfe des Staates an,, insbesondere, wie wir noch
sogleich sehen, zur Durchführung seiner P r o d u k t i v a s s o z i a t io n e n.
Mit dem Staatsgedanken trieb er förmlichen Kultus. „Das aber ist gerade
die Aufgabe und Bestimmung des Staates, die großen Kulturfortschritte der
Menschheit zu erleichtern und zu vermitteln. Dies ist sein Beruf. Dazu
existiert er, hat immer dazu gedient und dienen müssen." (Offenes Antwortschreiben
an das Zentralkomitee zur Berufung eines Allgemeinen Deutschen
Arbeiterkongresses in Leipzig, Liafsalles Ges. W. Band l S. 25.) Der
Staat hütet nach ihm „das heilige Vestafeuer der Kultur."