Object : Wissenschaftlicher Sozialismus, Kommunismus, Anarchismus und Bolschewismus

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erbe  galt  als  die  direkte  Fortsetzung  der  gesamten  vermögensrechtlichen  Persönlichkeit ­
  des  Erblassers,  .überzeugend  weist  er  dann  nach,  wie  das  altgermanische ­
  Erbrecht  in  der  Vorstellung  wurzelte,  daß  die  gesamte  Familie ­
  und  nicht  der  gegenwärtige  Inhaber  Eigentümer  des  Vermögens  sei.
Da  heute  diese  alten  Auffassungen  längst  verschwunden  seien,  so  bedürfe
das  private  Erbrecht  einer  grundlegenden  Umgestaltung.  Das  heutige  Errecht
  beruhe  auf  „der  Familie  als  Staatsinstitution",  auf  „dem  die  Vermögenshinterlassenschaften ­
  regelnden  allgemeinen  Willen  des  Staats."  Daher ­
  sei  heute  „Regelung  der  Hinterlassenschaft  von  Sozietätswegen"  Naturrecht. ­
  (S.  586,  Band  V,  2.  Teil.)  In  diesem  selben  Werke  sucht  dann  Lassalle
auch  den  Nachweis  zu  erbringen,  daß  mit  dem  Fortschritt  der  menschlichen
Kultur  die  Sphäre  des  Privateigentums  immer  mehr  eingeengt  werde  und
kommt  dann  zu  dem  Schluß  „in  sozialer  Beziehung  steht  die  Welt  vor  der
Frage,  ob  heute,  wo  es  kein  Eigentum  an  der  unmittelbaren  Benutzbarkeit
eines  anderen  Menschen  mehr  gibt,  ein  solches  auf  seine  mittelbare  Ausbeutung ­
  existieren  T^Ite;  d.  h.  gründlich,  ob  die  freie  Betätigung  und  Entwickelung ­
  der  eigenen  Arbeitskraft  ausschließliches  Privateigentum  des  Besitzers ­
  vom  Arbeitssubstrat  und  Arbeitsvorschuß  (Kapital)  sein  und  ob  folgeweise ­
  dem  Unternehmer  als  solchem  und  abgesehen  von  der  Remuneration
seiner  geistigen  Arbeit,  ein  Eigentum  am  fremden  Arbeitswerte  (Kapitalprämie, ­
  Kapitalprofit),  der  sich  bildet  durch  die  Differenz  zwischen  dem  Verkaufspreise ­
  des  Produkts  und  der  Summe  der  Löhne  und  Vergütungen  sämtlicher, ­
  auch  geistiger  Arbeiten,  die  in  irgendwelcher  Weise  zum  Zustandekommen ­
  der  Produkte  beigetragen  haben,  zustehen  solle."
Hier  finden  sich  also  allerdings  starke  Anklänge  an  das  strengfozialistische
Endziel  des  Wegfalls  des  Privateigentums  an  den  Produktionsmitteln,  aber
auch  hier  wieder  wird  ganz  und  gar  unmarxistisch  es  als  eine  diskutable
Frage  bezeichnet,  ob  es  wünschenswert  sei,  solches  Privateigentum  beizubehalten ­
  oder,  abzuschaffen,  während  Marx  und  sein  Schüler  den  naturnotwendigen ­
  Fortfall  des  Privateigentums  an  den  Produktionsmitteln  als  von
selbst  eintretend  voraussagen.
Im  übrigen  aber  hat  Lassalle  in  seinem  gesamten  öffentlichen  Auftreten
stets  „in  diametralem  Gegensatz  zu  Marx  .  .  .  den  idealistischen,  staatssozialistischen,
  sozialreformerischen  Standpunkt  im  Gegensatz  zu  dem  materialistischen, ­
  antistaatlichen  und  revolutionären  Programm  von  Karl  Marx
vertreten".  (Diehl,  Sozialismus,  Kommunismus  und  Anarchismus  S.  402.)
Immer  und  immer  wfeder  rief  >er  zwecks  Verwirklichung  der  von  ihm  geiorderten ­
  Reformen  die  Hilfe  des  Staates  an,,  insbesondere,  wie  wir  noch
sogleich  sehen,  zur  Durchführung  seiner  P  r  o  d  u  k  t  i  v  a  s  s  o  z  i  a  t  io  n  e  n.
Mit  dem  Staatsgedanken  trieb  er  förmlichen  Kultus.  „Das  aber  ist  gerade
die  Aufgabe  und  Bestimmung  des  Staates,  die  großen  Kulturfortschritte  der
Menschheit  zu  erleichtern  und  zu  vermitteln.  Dies  ist  sein  Beruf.  Dazu
existiert  er,  hat  immer  dazu  gedient  und  dienen  müssen."  (Offenes  Antwortschreiben ­
  an  das  Zentralkomitee  zur  Berufung  eines  Allgemeinen  Deutschen ­
  Arbeiterkongresses  in  Leipzig,  Liafsalles  Ges.  W.  Band  l  S.  25.)  Der
Staat  hütet  nach  ihm  „das  heilige  Vestafeuer  der  Kultur."
            
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