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lieh auch, um den jugendlichen Arbeitern einen gewissen
Teil ihres Verdienstes den in manchen Fällen zu weitgehenden
Ansprüchen ihrer Eltern gegenüber zu sichern,
wurde die Einrichtung ins Leben gerufen. Die Möglichkeit
des Sparens bei den jungen Leuten ergibt sich vor
allem daraus, daß sich bei der Entwicklung der modernen
Arbeitsweise der Verdienst des jugendlichen Arbeiters
rasch dem des älteren und verheirateten Arbeiters nähert
und er somit in der Lage ist, unter allen Umständen von
seinem Lohne etwas zurückzulegen. Die Bergische Stahlindustrie
führte auf Grund der Arbeitsordnung den Sparzwang
für jugendliche Arbeiter bis zum 25. Lebensjahr
ein, und es wurde bestimmt, daß etwa 5 Prozent vom Verdienst
eingehalten werden sollten. Die übrigen Arbeiter
konnten die Einrichtung freiwillig benutzen. Die eingehaltenen
Beträge werden vierteljährlich der Städtischen
Sparkasse überwiesen, die die Guthaben der Sparer mit
4 Prozent verzinst, während die Bergische Stahlindustrie
eine Zuschußprämie von 2 Prozent gibt. Am 1. Oktober
1889 waren 200 Sparer mit einem Gesamtguthaben von
11656,96 M. beteiligt. Die Anzahl der Sparer hat sich
bis heute verzehnfacht und beträgt 2000 bei einer fünffach
größeren Arbeiterschaft. Wenn auch regelmäßig
eine Reihe von Beträgen zurückgezogen wird, so haben
diese nach Ansicht des Referenten zum größten Teile ihre
Zweckbestimmung gefunden und sind für notwendige
Anschaffungen benutzt worden.
In der Aussprache über die Jugendsparkassen wurden
noch verschiedene Einrichtungen verwandter Art von Vertretern
einzelner Werke näher geschildert, so u. a. diejenige
des Alexanderwerks A. von der Nahmer in
Remscheid, der Firma H. Levin in Göttingen, der Kaiserlichen
Werft in Kiel, der Firma Th. Goldschmidt in
Essen und andere. Von wichtigeren Gesichtspunkten
wurde zunächst die Frage behandelt, ob es überhaupt
richtig und zweckmäßig sei, einen Sparzwang für die
jugendlichen Arbeiter einzuführen. Einige Redner wiesen
nachdrücklich darauf hin, daß man die Mitwirkung und
das Einverständnis der Eltern in dieser wichtigen Frage
unmöglich umgehen könne. Es seien Fälle denkbar und
auch durchaus nicht selten, in denen die Eltern den Verdienst
der Kinder nicht entbehren könnten; auch könne
in erziehlicher Hinsicht auf die Jugendlichen ohne die
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