18 Der Vorgang im preuß. EinkStG. im Landtag.
nach nach den Beschaffungskosten oder nach dem gemeinen
Dauerwerte bemessen und dementsprechend in jenen oder in
diesem ihre Grenze finden sollten, die Antwort in dem letztem
Sinne gelautet hätte.
3. Der Vorgang des Preußischen Einkommensteuergesetzes im
Landtag.
Mit dieser Antwort hätten sie sich auch nichts weniger
als in Widerspruch mit der Auslegung gesetzt, die der, wie
oben erwähnt, ihrem Antrage gleich lautende und schon dem
gleichlautenden § 13 I 1 b des Entwurfs des Reichseinkom
mensteuergesetzes vorbildlich gewesene § 8 14 des preußi
schen EinkStG. gefunden hatte.
Bei Beratung des diesem §814 des preußischen Gesetzes
enttonrf * n ^ er Fassung vom 19. Juni 1906 entsprechenden §915
in der Fassung vom 24. Juni 1891 im Abgeordnetenhaus hat
sich derselbe Vorgang wie später in der Nationalversammlung
beim Reichseinkommensteuergesetz abgespielt, nur mit entgegen
gesetztem Erfolg, aber bereits mit gleicher Unklarheit über das
Wesen der Absetzungen für Abnutzung einerseits, der kauf-
mäirnischen Abschreibungen und von Erneuerungsrücklagen an
dererseits. Der Regierungsentwurf lautete, wie schon eingangs
erwähnt:
„I. Von dem Einkommen sind in Abzug zu bringen:
1,-4.
5. die regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung
von Gebäuden, Maschinen, Betriebsgerätschaften usw.,
soweit solche nicht aus den Betriebseinnahmen beschafft
Kommilftoue- sind; ‘
verhandln»!,ci. In der Kommission wurde nur der Zusatz „soweit usw."
„als nicht recht klar" beanstandet, „dies Bedenken aber dadurch
beseitigt, daß der Herr Regierungskommissar erklärte, daß das
Wort „solche" sich auf die Gebäude, Maschinen und Betriebs
gegenstände beziehe und daß die Abschreibungen in Ab
zug zu bringen seien, falls nicht derartige Abschrei
bungen bereits in der Bilanz stattgefunden hätten"
(Komm.-Ber. S. 24). Wenn die Regierungserklärung wirk
lich so gelautet hat, dann wäre in ihr bereits die Ver
mengung der Absetzungen für Abnutzung mit Bilanzabschrei
bungen zutage getreten.
Ein Antrag, am Schlüsse der Nr. 5 hinzuzufügen „sowie
bei Bergbau und ähnlichen eine Verringerung der Substanz
bedingenden Unternehmungen die der jährlichen Verringerung
derselben entsprechenden Abschreibungen", gelangte nicht zur
Annahme, nachdem der Finanzminister sich gegen die Auffüh
rung von „Einzelheiten" „als zu Unklarheiten führend" aus»
gef)
sich
mu
erkl
bei
steu
Ko,
bet:
Erl
mu
Vo
run
jäh
bur
Fir
in
Fel
s°
Su
fall
sich
qua
Vei
daß
rich
Wc
son
Rei
der
Bn
gest
ein«
nutz
b u
W<
füh