Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Die  geschlossene  Hauswirtschaft.

es  in  der  Form,  daß  einzelne,  alle  Familien  gleichmäßig  betreffende  Wirtschaftsaufgaben
nach  wie  vor  durch  den  Geschlechtsverband  besorgt  wurden,  wie  j.  B.  das  gemeinsame
Weiden  des  Viehes,  sei  es,  daß  innerhalb  desselben  sich  freiwillige  Arbeitsgemeinschaften ­
  bilden,  um  Arbeiten  durchzuführen,  welche  zwar  nicht  alle,  aber  einen
Teil  der  Einzelfamilien  des  Geschlechtsverbandes  berühren  und  für  den  einzelnen  zu
schwer  wären,  z.  B.  das  Roden  eines  Waldes,  der  Bau  eines  Hauses  u.  s.  w.  Die  freiwillige ­
  gegenseitige  Hilfeleistung  unserer  Bauern  beim  Hausbaue,  die  Elendhilfe  bei
Bränden  erinnern  noch  heute  an  diese  Organisation.
Ein  zweiter  Weg  zur  Vermeidung  der  Nachteile,  die  aus  der  Auflassung  der  Geschlechtsverbände ­
  drohen,  war  die  künstliche  Erweiterung  der  Familie  durch  die  Angliederung ­
  fremder  Elemente  mittels  der  Sklaverei  und  Hörigkeit.  Der  unterworfene ­
  Feind  wird  unfrei  gemacht  und  zur  Arbeit  gezwungen.  Ob  dies  nun  die
Ursache  oder  die  Folge  der  Auflösung  des  Sippenverbandes  war,  sicherlich  wurde  dadurch
die  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit  der  Einzelfamilien  gesteigert,  eine  Erweiterung  und
Verfeinerung  der  Bedürfnisse  ermöglicht.  Einzelne  Unfreie  konnten  für  bestimmte  Verrichtungen ­
  besonders  ausgebildet  und  ihr  ganzes  Leben  lang  damit  beschäftigt  werden.
Je  reicher  der  Herr  und  je  größer  die  Zähl  der  Unfreien,  die  er  seinem  Hause  angegliedert
hatte,  desto  mannigfaltiger  und  reichlicher  konnte  auch  die  Stoffgewinnung  und  Stoffveredelung ­
  innerhalb  seiner  Wirtschaft  sich  entfalten.
Im  ganzen  Altertum,  bei  den  Griechen  und  Karthagern,  wie  bei  den  Römern  war
dies  die  Grundlage  aller  Wirtschaft.  Rechtlich  findet  das  System  der  durch  Sklavenarbeit
vervollkommneten  geschlossenen  Hauswirtschaft  seine  vollendetste  Verkörperung  in  der
xatria  xotssta«,  dem  unumschränkten  Herrenrechte  des  römischen  Hausvaters  über  alle
Familienangehörigen,  Hauskinder  wie  Unfreie;  wirtschaftlich  gelangt  es  zur  höchsten
Vollendung  in  der  Entwickelung  des  römischen  Latifundienwesens  mit  seinen  ungeheuren ­
  Sklavenscharen.  Man  zählt  mehr  als  150  Benennungen  für  die  verschiedenen
Funktionen  der  unfreien  Arbeiter  eines  reichen  römischen  Hauses.  In  der  unmittelbaren
Umgebung  des  Herrn  in  der  Stadt  befindet  sich  die  familia  urbana,  die  das  VerwaltungsPersonal ­
  und  den  großen  Troß  der  Hausbediensteten  umfaßt.  Auf  seinen  Landgütern
fronen  unter  Verwaltern  und  Aufsehern  die  landwirtschaftlichen  und  gewerblichen  Arbeiter,
um  alle  die  Gebrauchsgegenstände  fertig  zu  stellen,  die  das  Hanswesen  des  Herrn  bedarf.
Die  Persönliche  Kraft  des  Hausherrn  wird  durch  einen  kunstreichen,  mit  Hilfe  eines
strengen  Strafen-  und  Züchtigungssystems  straff  zusammengehaltenen  Organismus  sozusagen ­
  vertausendfacht,  und  wesentlich  durch  diesen  Umstand  ist  es  zu  erklären,  daß  eine
Handvoll  von  Aristokraten  das  ungeheure  römische  Weltreich  beherrschen  konnte.  Der
Staat  selbst  wirtschaftete  nicht  anders.  In  Athen  wie  in  Rom  sind  alle  Unterbeamtenund
  Dienerstellen  mit  Sklaven  besetzt.  „Sklaven  bauen  die  Straßen  und  Wasserleitungen,
arbeiten  in  Steinbrüchen  und  Bergwerken,  Sklaven  sind  Polizeidiener,  Scharfrichter  und
Gefängniswärter,  die  Ausrufer  bei  Volksversammlungen,  die  Austeiler  bei  den  öffentlichen
Spielen,  die  Tempel-  und  Opferdiener,  Staatskassierer,  Schreiber  und  Boten."
Auch  im  Mittelalter  führte  das  Bedürfnis  des  wirtschaftlichen  Fortschrittes  zu
einem  ähnlichen  Ausbaue  der  geschlossenen  Hauswirtschaft,  der  hier  von  den  großen  Besitzungen ­
  der  Könige,  des  Adels  und  der  Kirche  ausging.  Den  Mittelpunkt  dieser  sogenannten ­
  Fronhofwirtschaft  bildet  der  Herrenhof,  von  dem  aus  der  Herr  oder  sein
Meier  (Verwalter)  mit  Hilfe  der  Hörigen,  die  auf  dem  Hofe  Wohnung  und  Unterhalt
empfingen,  das  unmittelbar  zum  Hofe  gehörige  Salland  bewirtschaftete.  Außerdem  zählte
der  Fronhof  unter  sein  Gesinde  zahlreiche  hörige  Handwerksleute,  die  für  seinen  Bedarf
arbeiteten;  Schmiede,  Gold-  und  Silberarbeiter,  Schuhmacher,  Drechsler,  Zimmerleute,
Schildmacher,  Fischer,  Vogelsteller,  Seifensieder,  Metbrauer,  Bäcker  und  Netzstricker
werden  bereits  von  Karl  dem  Großen  in  seiner  Anweisung  zur  Verwaltung  der  königlichen
Landgüter  genannt.  Mit  dem  Sallande  liegen  die  Landstellen  der  hörigen  Bauern
im  Gemenge,  die  auf  ihrer  Hufe  selbständig  wirtschaften,  jedoch  zur  Leistung  von  Diensten
und  Naturalzinsen  verpflichtet  sind.  Diese  Zinse  und  Dienstleistungen  sind  teils  land-
            
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