Contents : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Prämiengeschäft

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Bank  und  Börse

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ieutung  der  Prämiengeschäfte
alle  Banken  und  Bankfirmen  und,  zum
og.  „Bankiers",  deren  Inhaber  sdurch
oder  durch  Reisendes  Personen,  die  von
und  solchen  Geschäften  unbedingt  fern-^
  von  Prämiengeschäften  unter  den  deren. ­
  Für  den  Kunden  erwächst  bei  solchen
4.  aps"),  die  zur  Börse  nicht  zugelassen  sind
v  "  machen,  stets  ein  Verlust.  Denn  ergibt
nun,  so  zahlt  ihn  der  „Bankier",  weil  er
s-.t  aus;  er  reizt  vielmehr  den  Kunden  zu
dann  tatsächlich  das  Gewonnene  wieder
mmission  (1892/3)  vom  Vorsitzenden  die
ht  die  Form  der  Prämiengeschäste  vorwandt?",
  antwortete  der  als  Sachi
  Siemens,  der  damals  Direktor  der
ist  gar  kein  Zweifel!  Die  Frage  ist  nur,
£  m  wollen,  weil  sich  unvernünftige
n."  Die  Prämiengeschäfte  können,  wie
iche,  auch  Schaden  anrichten.  In  vielen
|_Jen  von  Prämiengeschäften  seitens  Pri-:
  >as  volkswirtschaftlich  schädlich  und  daher
schaftlich  berechtigten  und  dem  unberechandel
  ist  schwer  zu  ziehen.  Wer  Termin-Srämiengeschäft
  in  der  Lage,  sein  Risiko
--  trifft  dies  zu  für  Besitzer  von  Wertierliner
  Börse  und  die  Berufungskammer
/  Ausdruck  gebracht,  daß  der  gewohnheitsengeschäften
  ohne  entsprechende
P  hre  eines  Bankiers  und  dem  Anspruch  auf
nnbar  ist.

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