Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Gebr.  Arnhold’scher  Pensionsverein,
Dresden.

Schon  lange  bevor  das  Pensionsversicherungsgesetz  für  Angestellte  in  Kraft  trat  und
den  Arbeitgeber  zwang,  seinen  Angestellten  die  Wohltat  der  Alters-,  Invaliditäts-  und  Hinterbliebenenversorgung ­
  zuzuführen,  haben  in  Deutschland  manche  sozial  empfindende  Arbeitgeber ­
  sich  freiwillig  zu  einer  solchen  Versicherung  ihrer  Angestellten  entschlossen  und  zwar
ging  das  Bestreben  dahin,  nicht,  wie  es  früher  häufig  der  Fall  war,  aus  den  in  vielen  Betrieben ­
  bestehenden  Pensionsfonds  in  eintretenden  Fällen  den  Angestellten  bzw.  ihren
Hinterbliebenen  freiwillig  eine  Pension  zu  gewähren,  die  für  die  Empfänger  doch  meist
die  Form  einer  Unterstützung  hatte,  sondern  eine  Institution  zu  schaffen,  welche  den  Versicherten ­
  unter  Mitwirkung  in  der  Verwaltung  statutenmäßige  Rechte  verleihen  und  die
Versorgung  auf  eine  gesicherte  Basis  stellen  sollte.  Diesem  Gedanken  verdankt  auch  der
Gebr.  Arnhold’sche  Pensionsverein  sein  Entstehen.  Die  Bestrebungen  der  Inhaber
des  Bankhauses  Gebr.  Arnhold,  des  am  4.  Dezember  1908  verstorbenen  Konsul  Kommerzienrat ­
  Max  Arnhold  und  des  Konsul  Kommerzienrat  Georg  Arnhold,  für  die  Angestellten
ihrer  Firma  und  die  der  ihr  nahe  stehenden  Unternehmungen  eine  Pensionseinrichtung
zu  schaffen,  gehen  bis  auf  das  Jahr  1899  zurück.  Das  wesentliche  Unterscheidungsmerkmal
des  Gebr.  Arnhold’schen  Pensionsvereins  ähnlichen  Einrichtungen  gegenüber  liegt  darin,
daß  in  demselben  nicht  nur  die  Angestellten  einer  Firma  versichert  sind,  sondern  neben
den  Angestellten  der  Firma  Gebr.  Arnhold  selbst  und  denen  ihrer  Kommanditen  auch  die
Angestellten  der  zahlreichen  Aktiengesellschaften,  in  deren  Aufsichtsrat  die  Firma  Gebr.
Arnhold  vertreten  ist.  Diese  zum  Konzern  der  Gründungsfirma  gehörigen  Aktiengesellschaften ­
  haben  sich  dem  Gebr.  Arnhold’schen  Pensionsverein  teils  sofort,  teils  später  in
der  Überzeugung,  daß  der  Verein  den  bei  ihnen  versicherten  Firmen  auf  Grund  seiner
Satzungen  Besonderes  zu  leisten  vermag,  angeschlossen.
Nachdem  die  zum  Teil  sehr  mühevollen  Vorarbeiten  erledigt  waren,  wurde  dem  Gebr.
Arnhold’schen  Pensionsverein  durch  Verordnung  des  Königl.  Sächs.  Ministeriums  des  Innern
vom  27.  August  1901  die  Rechtsfähigkeit  verliehen.  Er  eröffnete,  ausgestattet  mit  einem
freiwilligen  Gründungsbeitrag  von  75  000  M.  seitens  der  beiden  vorgenannten  Inhaber
des  Bankhauses  Gebr.  Arnhold  seine  Tätigkeit  am  1.  September  desselben  Jahres.  Die
Anzahl  der  vom  Beginne  ab  beteiligten  Firmen  betrug  15,  die  der  Versicherten  262.  An
Beiträgen  vereinnahmte  der  Pensionsverein  im  ersten  Jahre  16  898  M.,  an  Zinsen  1139  M.
Von  Jahr  zu  Jahr  wuchs  durch  Anschluß  der  und  jener  neuen  Firma  und  durch  die  natürliche ­
  Ausdehnung  der  beteiligten  Firmen  die  Zahl  der  Versicherten  nun  ständig.  So  konnte
der  Verein  nach  10  jährigem  Bestehen  im  Jahre  1911  darauf  hinweisen,  daß  die  Zahl  der
beteiligten  Firmen  sich  auf  22,  die  der  Versicherten  sich  auf  617  erhöht  hatte,  während  die
Einnahmen  an  Beiträgen  sich  auf  195  857  M.,  die  an  Zinsen  auf  40  359  M.  beliefen.  Das
Vermögen  des  Vereins,  das  am  Schlüsse  des  ersten  Geschäftsjahres  92  829,78  M.  betrug,
worin  der  obenerwähnte  freiwillige  Gründungsbeitrag  in  Höhe  von  75  000  M.  enthalten
ist,  betrug  am  31.  Dezember  1910  schon  1  120000  M.;  die  Jahrespensionen,  die  schon
damals  zur  Auszahlung  gelangten,  bezifferten  sich  auf  22  735,48  M.  und  zwar  betrafen  sie
23  pensionierte  Versicherte,  25  hinterlassene  Frauen  und  21  ebensolche  Kinder.
            
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