Richtlinien für die Weiterentwicklung der
Volks-Unfallversicherung.
Es gibt wohl kaum eine zweite wirtschaftliche Einrichtung,
die bei gleichbleibenden 6rundzügen ihres Wesens, in äußerer
Form und Ausgestaltung im einzelnen so sehr einem Wechsel
unterworfen ist wie die Versicherung. In erhöhtem Maße
muß diese Eigenart bei einer Versicherungsform in Erscheinung
treten, die erst so kurz besteht, wie die Einrichtungen der
Volks-Unfallversicherung. Die Umarbeitungen die beispielsweise
durch die „Hamburg-Mannheimer“ und die „Urania“ erst
vor kurzem an ihrem Material vorgenommen wurden, zeigen
zur Genüge, daß hier noch alles im Flusse ist. Für den
weiteren Ausbau bereits heute bestimmte Gesichtspunkte festzulegen,
hält deshalb schwer. Anknüpfend an die Tatsache,
daß die ständige Steigerung in der Lebenserhaltung der
Arbeiter, die sie immer mehr zu einer Vorsorge gegen jene
Zufälligkeiten des Lebens zwingt, die ihr wertvollstes, ja
meist einziges Gut bedrohen, nämlich ihre Arbeitsfähigkeit,
sowie daß die Vorsorge im erforderlichen Umfang durch die
Sozialversicherung nicht geboten wird, der Arbeiter also
auch weiterhin auf seiner freien Willensentschließung unterliegende
persönliche Maßnahmen in dieser Hinsicht angewiesen
ist, läßt sich bereits als allgemeine Richtlinie eine fortschreitende
Erweiterung des Versicherungsschutzes aufstellen.
Insbesondere müssen Wege aufgefunden werden, dem Arbeiter
auch für den Fall nur vorübergehender Unfallsfolgen einen
seinen Verhältnissen nach Form und Inhalt angepaßten
Versicherungsschutz angedeihen zu lassen. Ob zur Erreichung
dieses Zieles die kombinierte Unfall- und Sterbegeld-Versicherung
oder die Abonnentenversicherung die geeignetere