Object : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

Richtlinien  für  die  Weiterentwicklung  der
Volks-Unfallversicherung.
Es  gibt  wohl  kaum  eine  zweite  wirtschaftliche  Einrichtung,
die  bei  gleichbleibenden  6rundzügen  ihres  Wesens,  in  äußerer
Form  und  Ausgestaltung  im  einzelnen  so  sehr  einem  Wechsel
unterworfen  ist  wie  die  Versicherung.  In  erhöhtem  Maße
muß  diese  Eigenart  bei  einer  Versicherungsform  in  Erscheinung
treten,  die  erst  so  kurz  besteht,  wie  die  Einrichtungen  der
Volks-Unfallversicherung.  Die  Umarbeitungen  die  beispielsweise ­
  durch  die  „Hamburg-Mannheimer“  und  die  „Urania“  erst
vor  kurzem  an  ihrem  Material  vorgenommen  wurden,  zeigen
zur  Genüge,  daß  hier  noch  alles  im  Flusse  ist.  Für  den
weiteren  Ausbau  bereits  heute  bestimmte  Gesichtspunkte  festzulegen, ­
  hält  deshalb  schwer.  Anknüpfend  an  die  Tatsache,
daß  die  ständige  Steigerung  in  der  Lebenserhaltung  der
Arbeiter,  die  sie  immer  mehr  zu  einer  Vorsorge  gegen  jene
Zufälligkeiten  des  Lebens  zwingt,  die  ihr  wertvollstes,  ja
meist  einziges  Gut  bedrohen,  nämlich  ihre  Arbeitsfähigkeit,
sowie  daß  die  Vorsorge  im  erforderlichen  Umfang  durch  die
Sozialversicherung  nicht  geboten  wird,  der  Arbeiter  also
auch  weiterhin  auf  seiner  freien  Willensentschließung  unterliegende ­
  persönliche  Maßnahmen  in  dieser  Hinsicht  angewiesen
ist,  läßt  sich  bereits  als  allgemeine  Richtlinie  eine  fortschreitende ­
  Erweiterung  des  Versicherungsschutzes  aufstellen.
Insbesondere  müssen  Wege  aufgefunden  werden,  dem  Arbeiter
auch  für  den  Fall  nur  vorübergehender  Unfallsfolgen  einen
seinen  Verhältnissen  nach  Form  und  Inhalt  angepaßten
Versicherungsschutz  angedeihen  zu  lassen.  Ob  zur  Erreichung
dieses  Zieles  die  kombinierte  Unfall-  und  Sterbegeld-Versicherung
  oder  die  Abonnentenversicherung  die  geeignetere
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.