Full text : Weltporto-Reform

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Ohne  jede  Regel  wird  also  heute  die  eine  Hälfte  der  Weltbriefe ­
  willkürlich  nur  mit  dem  billigen  Satz  des  Inlandsportos
frankiert  und  geht  über  Ozeane  und  fremde  Weltteile  in  die
fernsten  Fernen;  die  andere,  etwas  grossere  Hälfte  aber  muss
doppelt  so  viel  oder  H/2  mal  so  viel  bezahlen,  auch  wenn  sie
nur  in  das  angrenzende  Nachbarland  eilt.  Dieser  Zustand  ist
längst  unhaltbar  geworden  und  muss  je  früher  je  besser  einer
neuen  einheitlichen  Regelung  weichen,  denn  seine  Verlängerung
erschwert  seine  unausbleibliche  Abänderung,  weil  mit  dem  jährlich ­
  wachsenden  Verkehr  die  finanziellen  Ausfälle  schon  nach
10—12  Jahren  wieder  doppelt  so  gross  sein  würden  wie  heute,
so  dass  selbst  eine  gebesserte  Finanzlage  kein  leichteres  Spiel
damit  hätte.
Die  Inlandstarife  der  einzelnen  Länder  sind  ja  allerdings
vielfach  verschieden,  aber  im  grossen  und  ganzen  wird  man
finden,  dass  der  Satz  von  10  Centimes  (8,1  Pf.)  oder
2  Dollar-Cents  (8,4  Pf.)  oder  1  Penny  (8,5  Pf.)  oder
10  Pfennigen  in  der  Regel  die  Taxe  der  Inlandsbriefe
darstellt;  nur  ausnahmsweise  sind  es  mehr,  z.  B.  in  Italien
15  Centimes  oder  12  Pf.,  in  Russland  7  Kopeken  oder  15  Pf.,
in  Australien  2  d  oder  17  Pf.  und  in  der  Türkei  1  Piaster  oder
18,4  Pf.  (vgl.  S.  277,  273,  259,  274),  selten  weniger,  z.  B.  in  Japan,
China,  Siam  und  Indien  (vgl.S.272,299,309,260).  Der  innere  Postkartensatz ­
  beträgt  gewöhnlich  5  Centimes  oder  x /s  Penny,
doch  in  Frankreich  z.  B.  ist  er  noch  10  Centimes,  also  ebenso
hoch  wie  der  Weltportosatz,  in  der  Türkei  V2  Piaster  oder  9,2  Pf.
Auch  das  Drucksachenporto  ist  im  Innern  natürlich  meist
wesentlich  billiger.  Hier  würde  als  Normaldurchschnitt  für  50  g
vielleicht  der  Satz  von  3  Centimes  oder  3  Pf.  angenommen  werden
können  oder  5  Centimes  für  100  g,  von  manchen  starken  Abweichungen ­
  natürlich  abgesehen.  Das  Gleiche  kann  von  Geschäftspapieren ­
  und  Warenproben  gelten.
In  Zukunft  würden  also  diese  inneren  Normalsätze
der  Karten,  Drucksachen  usw.  auch  für  den  Weltverkehr
zu  gelten  haben,  wie  sie  ja  zum  Teil  schon  im  Kolonialreichsverkehr
  in  Kraft  sind,  allerdings  nicht  im  englischen  Kolonialverkehr, ­
  aber  doch  im  deutschen,  portugiesischen,  amerikanischen,
japanischen  und  russischen  (vgl.  S.  270—  272!.  L  Wir  fassen  das
            
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