V. Anträge und Zentralstellen für die Ausfuhrbewilligungen
sowie Bemerkungen über die Vorschriften bei der Ab
fertigung der Sendungen.
I. Anträge und Zentralstellen.
Außer den im vorhergehenden Abschnitt behandelten generellen Ausnahmen ist der Reichskanzler
ermächtigt, auch für Einzelsendungen Aus- und Durchfuhrbewilligungen zu erteilen. Anfangs wurde
diese Befugnis von dem Reichsamt des Innern ausgeübt. Seit dem 11. Februar 1916 ist sie jedoch dem
eigens zu diesem Zwecke eingerichteten Reichskommissariat für Aus- und Einfuhrbewilligung (Berlin W. 10,
Lützowufer 8) übertragen worden und zum Reichskommissar der Präsident des Kaiserlichen Statistischen
Amtes ernannt.
Die Anträge auf Aus- und Durchfuhrbewilligung für Einzelsendlingen, die naturgemäß nur für
solche Waren gestellt werden können, die deni Verbot unterliegen, sind auf den bei den Handelskammern
erhältlichen Vordrucken in doppelter Ausfertigung einzureichen. Außer Nanlen und Adresse des Absenders
wie auch des Empfängers sowie dem Wert und der Menge der Ware müssen die Anträge zum Zwecke einer
sachgemäßen Prüfling und zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Kontrolle der Identität der auö- oder
durchgeführten mit der bewilligten Sendung genaue Angaben über die Art der Verpackung, die Anzahl
der zur Versendung kommenden Stücke, das Gewicht enthalten. Soweit diese Angaben bereits vorher
feststehen, können die Anträge sofort nach Eingang der Bestellung aus dem Auslande eingereicht werden,
was sich um so mehr empfiehlt, da die erforderliche eingehende Prüfung nach der Entbehrlichkeit der Ware
im Jnlande mit Rücksicht aus den eigenen Bedarf, nach ihrer Verwendungsmöglichkeit im Auslande, sowie
ihrer Verwertung als Austauschobjekt gegenüber den aus dem neutralen Auslande nach Deutschland zu
beziehenden Waren *) u. a., eine geraume Zeit erforderlich macht. Häufig ist auch noch eine Begutachtung
des Antrages durch das Kriegsministerium notwendig. Zur schnelleren Erledigung ist es durchaus zweck
mäßig, die erteilten Aufträge und besondere Nachweise in Original oder Abschrift den Anträgen beizu
fügen.
Zur Unterstützung des Reichskommissars in seiner durch die große Zahl der eingehenden Einzel
anträge umfangreichen Tätigkeit sind besondere Zentralstellen, z. T. bereits noch vor der Errichtung des
Reichskomniissariats geschaffen worden, zu deren Leitern Vertrauensmänner der einzelnen Berufszweige
in der Hauptsache die Geschäftsführer der für die betreffenden Warengruppen bestehenden industriellen
Jnteressenverbände bestellt worden sind. Diese Zentralstellen nehmen die Anträge für die ihnen zuge-
9 Mit der Durchführung der Ausfuhrangelegenheit im Wege des Austausches besaßt sich auch die Abteilung
Ausfuhr der Zentraleinkaufsgesellschast, Berlin, Behrensstr. 48. Sie vermittelt die Ausfuhrbewilligung beim Reichs-
kvmmifsar für Aus- und Einfuhrbewilligung für Waren, die sich als Austaufchvbjekte eignen.