Full text: Luxemburgisches Erwerbsleben im Weltkriege

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Noten der Internationalen Bank in Luxemburg, welche 
das Recht der Notenausgabe besitzt, gesetzliche Zah 
lungskraft verliehen. Die Notenausgabe wurde auf 6 1 k 
Milk Fr. = 5 Millionen M. beschränkt. Als Deckung 
wurden Etfekten und Wertpapiere in diesem Betrage 
bei der Generalkasse hinterlegt. Ausgegeben wurden 
Stücke von 5, 2 und 1 M. Um dem sich lebhaft fühlbar 
machenden Mangel an kleinen Zahlungsmitteln abzu 
helfen, hatte die Bank auf Verlangen der Regierung 
gleichfalls für 1 Mill. Fr. Scheine von 5, 2 und 1 M. 
an Stelle eines gleichen Betrages von 20 und 50 Mark 
noten anfertigen lassen. Diese Scheine fanden reissenden 
Absatz. Kaum dass die Bank den Ansprüchen des Publi 
kums, hauptsächlich zu Lohnzahlungen, Genüge leisten 
konnte. 
Unter dem gleichen Datum wurde ein Moratorium 
verfügt für inländische Wechselverpflichtungen vom 
31. Juli bis zum 5. September, das später bis zum 
5. Oktober verlängert wurde. Da hierdurch den inlän 
dischen Banken ein grosser Teil ihrer normalen Geld 
mittel entzogen wurde, ihre flüssigen Gelder dazu im 
Ausland angelegt waren und deren Eingang eine gewisse 
Zeit in Anspruch nahm, so wurden die Zahlungsver 
pflichtungen der Banken bis zum 5. September verlängert, 
jedoch mit der Beschränkung, dass jeder Kontoinhaber 
während dieser Frist 300 Fr. zuzüglich 5% des Betrages 
seines Guthabens über diese Summe hinaus fordern 
könnte. Ihrerseits wurde den Bankgeschäften das Bei 
treiben ihrer Forderungen bei den im Lande wohnenden 
Schuldnern während derselben Frist untersagt. Einge 
schränkt wurden auch die Rückzahlungsverpflichtungen 
der Sparkasse. Das Moratorium wurde auf ein dement 
sprechendes Gutachten der Handelskammer hin mit dem
	        
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