Full text: Luxemburgisches Erwerbsleben im Weltkriege

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5. Oktober ausser Kraft gesetzt, da inzwischen die 
geldliche sowohl als die wirtschaftliche Lage des Landes 
sich gebessert und diese Ausnahmemassregel überflüssig 
gemacht hatte. 
In der Folge sah sich dagegen die Regierung genötigt, 
die beim Ausbruch des Krieges getroffenen finanziellen 
Massnahmen weiter auszubauen und zu ergänzen. Zur 
Bestreitung der Bedürfnisse des Staatshaushaltes und 
zur Beschaffung der an die Sparkasse zu machenden 
Vorschüsse wurde durch Gesetz vom 28. November 1914 
die Ausgabe von 5 Mill. Fr. mit Zwangskurs ausge 
statteten Kassenscheinen verfügt mit der Massgabe, 
dass dieser Betrag, wofern die Verhältnisse dies erheischen 
sollten, überschritten werden könnte. Zugleich wurde die 
Regierung ermächtigt, die Notenausgabe der Internatio 
nalen Bank um 5 Mill. Fr. zu erhöhen. Die Kassen 
scheine wurden ausgegeben in Stücken von 125 Fr. = 
100 M., 25 Fr. = 20 M. und 5 Fr. = 4 M. Eine 
Weitere Ausgabe von Kassenscheinen im Betrage von 
5 Mill. Fr. wurde später angeordnet, unterblieb aber 
aus Zweckmässigkeitsrücksichten. 
Die inländischen Kassenscheine, die dem Verkehr in 
relativ hohen Beträgen zugeführt wurden, blieben ohne 
eigentlichen Einfluss auf die Umlaufsverhältnisse. Sie 
wurden von den Inhabern gesammelt und aufgehoben. 
Trotzdem diese Scheine auf Mark lauten, wurden sie 
dem deutschen Papiergelde vorgezogen. Sie wurden 
als ein höherwertiges Zahlungsmittel angesehen und 
nach dem bekannten Gesetz von Gresham aus dem Um 
lauf verdrängt. Das Sinken der Markvaluta hatte eine 
nicht zu leugnende Abneigung gegen alle auf Mark 
lautende Noten hervorgerufen: Jeder sinkenden Papier 
währung bringt man überhaupt Misstrauen entgegen und
	        
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