Zweites Kapitel. Die Anordnung des Materials und der Tabellen u. s. w. 15
keinerlei Auskunft. Ein Papier mit einem Nennwert von 100 mag
zu einem Kurs von 200 gehandelt werden. Wer hat nun das Auf
geld von 100 empfangen, bezw. aufgebracht, der Kapitalsucher\
die „Börse“, oder der Käufer des Wertpapiers, d. i. das Privat
publikum? Es handelt sich hier um Beträge, die, wie wir später
sehen werden, den Betrag des Nennwertes der Wertpapiere häutig
weit übersteigen. Nach der seitherigen Berechnungsweise konnten
wir über die Aufbringung wie über die Verteilung der Gesamt
beträge nicht das Geringste wissen, und die unzutreffenden Schlufs-
folgerungen ergaben sich dann von selbst. Erst die Kenntnis
des Kapitalreinanspruchs setzt uns in den Stand, die Faktoren,
die auf den Kapitalmarkt wirken, zu unterscheiden und zu be
urteilen. Unter dem Kapitalreinanspruch verstehe ich denjenigen
Betrag, der von einem Kapitalsucher für seine Zwecke gefordert
bezw. empfangen wurde. Was darüber hinausgeht, wurde im wesent
lichen für die Spielsucht des Privatpublikums beansprucht.
Wir bekommen durch diese Berechnung erstmalig einen zahlen-
mäfsigen Anhalt für den Anspruch der produktiven wirtschaftlichen
Thätigkeit einerseits, des spekulativen Kapitalbedarfs andererseits.
Die Einzelheiten der hier berührten Verhältnisse können erst
späterhin an der Hand des statistischen Materials besprochen
werden. Doch zeichnet sich hier bereits eine der Bichtungen ab,
in der die seitherige Ansicht über den Kapitalmarkt einer Än
derung unterliegt.
Der Nennwert bildet regelmäfsig die Spalte 5, der Kurswert
die Spalte 8, der Kapitalreinanspruch die Spalte 10 unserer
Fmissionstabellen. Eine Ausnahme findet bei den nach abweichen
dem Schema angelegten Tabellen statt, die lediglich fest ver
zinsliche Wertpapiere enthalten; es sind die Tabellen der Verbände
öffentlichen Rechts — Staat, Provinzen, Gemeinden, Tab. 23, 24 und
25 — und der Pfandbriefe der Hypothekenbanken (Tab. 22). Bei den
Emissionen des Staats, der Provinzen und der Gemeinden wurde
der Reinerlös des begebenen Betrags der Anleihen, bei den Hypo
thekenpfandbriefen der thatsächlich abgesetzte Betrag der auf-
1 Unter Kapitalnehmer oder Kapitalsucher wird diejenige Person, Gesellschaft
oder Körperschaft verstanden, die mit einem Gesuch um Kapital an den Markt tritt.