Cm März kam im preußischem Hause der Abgeordneten
LHJunter dem Titel Fabrikbesißer Freese und Genossen
die Eingabe zur Verhandlung, die ich schon erwähnt habe
und die vom Bundesvorstand am 17. November 1892 an
die zuständigen Stellen gerichtet worden war, um eine
V ersta a tl i ch un g der Wasserkräfte herbeizu-
führen. Die Eingabe ist im Anhang dieses Buches abge-
druckt. Der Vertreter des Ministers für Landwirtschaft
hat damals im Abgeordnetenhause erklärt, daß der Mi-
nister die gleiche Eingabe erhalten habe, und daß deren
Inhalt in den Beratungen der Wasserrecht-Kommission
mit berücksichtigt werden solle.
Nach einer von der Landesanstalt für Gewässerkunde
bearbeiteten Aufnahme der Wasserkräfte im preußischem
Berg- und Hügelland, die anfangs 1916 veröffentlicht
worden ist, waren in Preußen an Wasserkräften 1 810 050
Pferdekräfte vorhanden. Von diesen sind bis ende 1915
nur 446 633 Pferdekräfte ausgenutzt worden. Jm Rhein-
gebiet wurde noch nicht der fünfte Teil ausgenutzt, im
Elbgebiet waren 40 v. H., in der Unstrut 73 v. H., in der
Verse sogar 97 v. H. benutzt. Dagegen war die Saar, die
die meisten Flüsse an vorhandener Wasserkraft übertrifft,
nur mit 1,3 v. H. ausgenutzt worden. Die Angelegenheit
hat also noch immer eine große Bedeutung.
Uk 6. April 1898 habe ich einen Vortrag über das
nteignungrecht gehalten, das im Allgemeinem
Landrecht und in den Gesetzen vom 11. Juni 1874 und 2.
August 1875 zu eng begrenzt worden ist. Ich habe darauf
hingewiesen, daß in Paris große Straßendurchbrüche wie
ö. B. die Avenue de la République mit geringen Opfern
durchgeführt werden konnten, weil man in Paris außer
dem Straßenlande auch die an beiden Seiten liegenden
Baustellen mit enteignen und später zu angemessenen
Preisen wieder verkaufen konnte. Man hatte mir in
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