Full text: Die Volkswirthschaftslehre

382 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
die alsdann unter sich einen Hilfsverein bilden, durch Gemein 
den je., oder durch sich zur Leistung von Zuschüssen verpflichtende 
Großunternehmer zu Gunsten ihrer Arbeiter gegründet werden. 
Kassen dieser Art sind z. B., neben den vielfach durch Lebens 
versicherungen besser zu ersetzenden Grabkassen, die Kranken 
kassen, die gegen regelmäßige Beiträge in Krankheitsfällen 
entweder die Kosten der ärztlichen Hilfe und der Verpflegung 
übertrageil oder während der Dauer der Krankheit ein bestimmtes 
Krankengeld auszahlen, insbesondere aber die vielseitiger vor- 
sorgenden Arbeiterunterstützungskassen, wie z. B. die 
Hilfskassen größerer Fabriken für die Fabrikarbeiter, die Holz 
hauerhilfskassen für Waldarbeiter, und zumal die am frühsten 
entstandenen Knappschaftskassen für Bergleute. Letztere, die 
Bergknappschaftskassen, gewähren ihren vorübergehend 
oder bleibend anfahrsunfähig gewordenen Mitgliedern (Berg- 
knappschaftsverlvandten) und dereil Nachgelassenen theils ordentliche 
Unterstützungen (Bergknappschaftsgeld) anstatt Krankenlohns oder 
als Invaliden-, Wittwen- und Waisenpension, theils außerordentliche 
Unterstützungen in besonderen Unglücks- und Krankheitsfällen 
sowie durch Beiträge zum Schulunterricht der Bergmannskinder, 
zur Unterhaltung der Kuranstalten (Bergstiftsanstalten) für schwer 
verunglückte Bergarbeiter re., und gewinnen die Mittel hierzu 
neben etwaigen Vermögensnutzungen aus als Eintrittsgeld 
innegelassenem Wochenlohn, lohntäglich abgezogenen wöchentlichen 
Beiträgen (Büchsengeld) und diesen gleichkommenden Beiträgen 
der Grubenbesitzer (Supplemcntgelder), ferner aus zufälligeren 
Einnahmen von Strafgeldern und eines gewissen, bei gewerk 
schaftlichen Gruben durch Zugewährung eines Freikuxes (eines 
blos an der Ausbeute und nicht an der Zubuße teilnehmenden 
Gewerkcnantheils) eingeräumten Antheils an den bei Berggebäuden 
zur Vertheilung und Verrechnung kommenden Reinerträgen. 
# 199. 
Aus alledem erhellt nun schließlich noch, inwiefern 
es ii b e r h a u p t möglich ist, auf die Gestaltung 
der Consumtionsverhältnisse förderlich ein 
zuwirken, und daß dies weit lveniger unmittelbar dilrch 
Luxusverbote und Entziehung der Gelegenheit zu unwirth- 
schaftlichem Aufwande, als vielmehr mittelbar durch Beför 
derung einer günstigen Entwickelung derjenigen Verhältnisse
	        
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