D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern.
337
ausgeschlossen, aber nicht unmöglich sein. Freilich die kolossalen
Budgets nach dem Kriege legen gleichfalls ein Veto ein. Aber
prinzipiell kann hier von einer Unmöglichkeit nicht gesprochen
werden. Es ist möglich, wenn hinsichtlich der staatsbürgerlichen
Pflichten andere Ansichten zur Geltung kommen. Beträgt ja
an vielen Orten auch die kommunale Steuer so viel wie die in
direkte Steuer. Im Grunde bezahlt ja jeder seine Steuer, nur ein
Teil derselben ist etwa versteckt unter der Schwelle des Bewußtseins.
Das Argument also, daß die indirekten Steuern deshalb notwendig
sind, weil sonst die Befriedigung der Staatsbedürfnisse unmöglich
wäre, hat nur relativen Wert. Die Abschaffung der indirekten
Steuern würde insolange, als eine richtigere und höhere Auffassung
von den staatsbürgerlichen Pflichten nicht Platz gegriffen hat, eine
Auffassung, welche wenigstens den großen Teil der mit dem Bestände
und der Funktion des Staates verbundenen Ausgaben zu jenen der
für Deckung der allerersten-Lebensbedürfnisse bestimmten rechnet,
zu einer bedeutenden Abnahme der Staatseinnahmen führen, über
dies aber noch mit der Gefahr verbunden sein, daß die Ungleich
heiten, Unverhältnismäßigkeiten bei den direkten Steuern noch ge
steigert würden. Infolge des großen Druckes würde der Widerstand
der Steuerkräfte wachsen, und da die Widerstandskraft der ver
schiedenen Steuerkräfte ungleich ist, würden sich in der Verteilung
der Steuerlast noch größere Disparitäten zeigen. Davon aus
gehend, daß jeder im Maße seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet
die Staatslasten zu tragen, ist es unzweifelhaft, daß dieses Ziel am
leichtesten zu erreichen ist, wenn das Einkommen zum Ausgangs
punkt gewählte wird. Denn es ist unzweifelhaft, daß das Verhältnis
von Einkommen und Konsumtion bei verschiedenen Individuen sehr
verschieden ist. Abgesehen von solchen Fällen, wo die Konsumtion
größer ist als das Einkommen, dürfte in den meisten Fällen Ein
kommen und Auskommen sich die Wagschale halten, equale Größen
sein; in zahlreichen Fällen nimmt die Lebenshaltung nur einen be
scheidenen Teil des Einkommens in Anspruch und dieser Teil kann
wieder sehr verschieden sein; solchen Fällen, in welchen die Aus
gaben fünf Zehntel des Einkommens betragen, stehen zum Beispiel
Fälle gegenüber, in denen sie bloß ein Zehntel betragen. Hier würde
also das Prinzip der Proportionalität der Besteuerung selbst in dem
Falle nicht zur Geltung kommen, wenn der gesamte Konsum Basis
der Besteuerung bildete. Wie große Differenzen müssen nun dort
entstehen, wo nicht der gesamte Konsum besteuert wird, sondern
bloß einzelne Gegenstände des Konsums. Wir sehen hieraus, daß
die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einigermaßen zur
F old es, Finanzwissenschaft. --