Full text: Finanzwissenschaft

D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 
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ausgeschlossen, aber nicht unmöglich sein. Freilich die kolossalen 
Budgets nach dem Kriege legen gleichfalls ein Veto ein. Aber 
prinzipiell kann hier von einer Unmöglichkeit nicht gesprochen 
werden. Es ist möglich, wenn hinsichtlich der staatsbürgerlichen 
Pflichten andere Ansichten zur Geltung kommen. Beträgt ja 
an vielen Orten auch die kommunale Steuer so viel wie die in 
direkte Steuer. Im Grunde bezahlt ja jeder seine Steuer, nur ein 
Teil derselben ist etwa versteckt unter der Schwelle des Bewußtseins. 
Das Argument also, daß die indirekten Steuern deshalb notwendig 
sind, weil sonst die Befriedigung der Staatsbedürfnisse unmöglich 
wäre, hat nur relativen Wert. Die Abschaffung der indirekten 
Steuern würde insolange, als eine richtigere und höhere Auffassung 
von den staatsbürgerlichen Pflichten nicht Platz gegriffen hat, eine 
Auffassung, welche wenigstens den großen Teil der mit dem Bestände 
und der Funktion des Staates verbundenen Ausgaben zu jenen der 
für Deckung der allerersten-Lebensbedürfnisse bestimmten rechnet, 
zu einer bedeutenden Abnahme der Staatseinnahmen führen, über 
dies aber noch mit der Gefahr verbunden sein, daß die Ungleich 
heiten, Unverhältnismäßigkeiten bei den direkten Steuern noch ge 
steigert würden. Infolge des großen Druckes würde der Widerstand 
der Steuerkräfte wachsen, und da die Widerstandskraft der ver 
schiedenen Steuerkräfte ungleich ist, würden sich in der Verteilung 
der Steuerlast noch größere Disparitäten zeigen. Davon aus 
gehend, daß jeder im Maße seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet 
die Staatslasten zu tragen, ist es unzweifelhaft, daß dieses Ziel am 
leichtesten zu erreichen ist, wenn das Einkommen zum Ausgangs 
punkt gewählte wird. Denn es ist unzweifelhaft, daß das Verhältnis 
von Einkommen und Konsumtion bei verschiedenen Individuen sehr 
verschieden ist. Abgesehen von solchen Fällen, wo die Konsumtion 
größer ist als das Einkommen, dürfte in den meisten Fällen Ein 
kommen und Auskommen sich die Wagschale halten, equale Größen 
sein; in zahlreichen Fällen nimmt die Lebenshaltung nur einen be 
scheidenen Teil des Einkommens in Anspruch und dieser Teil kann 
wieder sehr verschieden sein; solchen Fällen, in welchen die Aus 
gaben fünf Zehntel des Einkommens betragen, stehen zum Beispiel 
Fälle gegenüber, in denen sie bloß ein Zehntel betragen. Hier würde 
also das Prinzip der Proportionalität der Besteuerung selbst in dem 
Falle nicht zur Geltung kommen, wenn der gesamte Konsum Basis 
der Besteuerung bildete. Wie große Differenzen müssen nun dort 
entstehen, wo nicht der gesamte Konsum besteuert wird, sondern 
bloß einzelne Gegenstände des Konsums. Wir sehen hieraus, daß 
die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einigermaßen zur 
F old es, Finanzwissenschaft. --
	        
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