Object : Die wirtschaftliche Konzentration

Die internationale Organisation

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Kartell und Zoll ermöglichten eigentlichen Dumping trat nach dem
Weltkriege das Valutadumping hinzu, weil die Länder mit Geldentwertung
in den zeitweiligen Genuß einer Ausfuhrprämie gelangen, und in gewissen
Fällen auch ein soziales Dumping, da sich die Rückständigkeit in der
sozialpolitischen Gesetzgebung in einer Verringerung der Erzeugungskosten
 auswirkt. Ein weiterer Grund war das Expansionsbedürfnis
der auf Spezialartikel eingerichteten großen Unternehmungen durch
Errichtung von Filialfabriken im Auslande, die formell selbständig,
materiell aber mit der Muttergesellschaft verbunden sein mußten, sowie
auch die Notwendigkeit, sich im Auslande gelegene Erzeugungsstätten
für Rohstoffe oder Halbfabrikate anzugliedern. Nach dem Weltkriege
wirkte die Zerreißung bisher einheitlicher Wirtschaftesgebiete durch
die neuen Staatengrenzen in derselben Richtung. Schließlich wurden
durch die großen, nicht selten politischen Schwierigkeiten, die sich
dem Abschlusse von Handelsverträgen zwischen den Regierungen entgegenstellten,
 die Wirtschaftsführer der einzelnen Staaten gezwungen,
eine direkte Verständigung untereinander zu suchen und dadurch Zollschutz
 und Handelsvertrag entbehrlich zu machen. Allerdings ist nicht
zu übersehen, daß Kartellverträge kein voller Ersatz für Handelsverträge
sein können, schon. deshalb nicht, weil sie niemals auf eine lange Dauer
vereinbart sind und bei großen Veränderungen in der Wirtschaftslage
sehr leicht in Brüche gehen. Ein interessanter Versuch der Verbindung
von Zoll und internationalem Kartell wurde — freilich zunächst ohne
Erfolg — in dem Öösterreichisch-ungarischen Mühlenkartell geplant.
Österreich nahm infolge der bedrängten Lage der eigenen Mühlenindustrie
eine Erhöhung des Einfuhrzolles auf Mehl in Aussicht, konnte jedoch
die Zustimmung Ungarns zur Erhöhung des vertragsmäßig gebundenen
Zolles nur durch Zugeständnisse an die ungarische Mühlenindustrie
erreichen. Deshalb sollten die Mühlen in beiden Staaten einen Kartellvertrag
 schließen, durch welchen den ungarischen Mühlen die bisher
nach Österreich gelieferte Menge als Jahreskontingent auch weiterhin
zugesichert, ihnen aber außerdem auf Grund eines komplizierten Berechnungsschlüssels
 die Differenz zwischen dem alten und neuen Zoll
vergütet werden sollte. Diese Vergütung sollte zwar von den österreichischen
 Mühlen gezahlt, ihnen aber von der österreichischen Regierung
ersetzt werden. Auf diese Weise wäre die Zollerhöhung nur für die
übrigen Länder wirksam. für Ungarn aber tatsächlich ausgeschaltet
worden.
Die Hindernisse, die schon der nationalen Konzentration entgegenstehen,
 steigern sich bei dem Übergreifen auf das internationale Gebiet
aehr bedeutend, weil sich hiebei auch die nationalen Verschiedenheiten
im Recht, in den sozialen Einrichtungen, in der Lebenshaltung der
Bevölkerung usw. geltend machen. Eine nach Ersparnis an Produktions-
            
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